Vier häufig gestellte Fragen über Dyskalkulie
Die Ansprechpartner in unseren Landesverbänden informieren Sie ausführlich über die Symptome und die Früherkennung von Rechenstörungen. Darüber hinaus können Sie über unserer bundesweites BVL-Beratungstelefon eine Erstberatung erhalten. Besprechen Sie die Schwierigkeiten Ihres Kindes im ersten Schritt auch mit der Mathematiklehrkraft.
Sprechen Sie Ihren Kinderarzt an und bitten um eine Überweisung zu einemFacharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder -psychotherapie, der eine detaillierte Diagnostik nach ICD-10 durchführen kann.
Sie sollten so schnell wie möglich auf Nummer sicher gehen und für eine detaillierte Diagnose sorgen. Liegt eine Rechenstörung vor, ist davon auszugehen, dass die Schwierigkeiten schon länger bestehen. Je länger Sie nun abwarten, desto mehr kann sich das Defizit in Mathe vergrößern.
Bitten Sie Ihren Kinderarzt um Überweisung zu einem Facharzt, der eine fachkundige Diagnose erstellen kann. Stimmen Sie sich auch mit der Lehrkraft Ihrer Tochter über das Vorgehen ab und welche individuelle Förderung in der Schule möglich ist. Leider sehen nur einzelne Bundesländer eine schulische Förderung im Falle einer Rechenstörung vor. Für detaillierte Informationen über die schulischen Regelungen in Ihrem Bundesland stehen Ihnen unsere Ansprechpartner im jeweiligen Landesverband gerne zur Verfügung.
Ein Festhalten am Fingerrechnen und zählendes Rechnen weit über das 1. Schuljahr hinaus kann ein Hinweis auf eine Rechenstörung sein. Zum Ende des 2. Schuljahres wenden Kinder zumeist andere Lösungsstrategien und -wege an. Wenn auch nach der zweiten Klasse noch ausschließlich oder meist die Zählstrategie als Lösungsweg dient, ist davon auszugehen, dass die Grundlagen der Mathematik nicht verstanden werden konnten. Weitere Infos über häufige Anzeichen einer möglichen Dyskalkulie finden Sie hier oder in unserer Informationsbroschüre Dyskalkulie