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Allgemeine Geschäftsbedingungen 
für die Beratung über Legasthenie und Dyskalkulie

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. ist ein Verein, der sich auf Beratung, Unterstützung und Bildungsarbeit in den Bereichen Legasthenie und Dyskalkulie spezialisiert hat. Er bietet individuelle Beratungen für betroffene Personen, deren Angehörige, Lehrkräfte und Interessierte unter den folgenden Bedingungen an:

  1. Kostenfreiheit der Beratung
    Die Beratung durch den Verein erfolgt unentgeltlich. Sie ist also kostenlos für die Menschen, die beraten werden.

  2. Ziel der Beratung
    Das Ziel der Beratung ist die Unterstützung und Verbesserung der Lebens- und Bildungssituation von Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie sowie ihrer Familien. Der Verein garantiert keinen bestimmten Erfolg der Beratung.

  3. Kein Anspruch auf Beratung
    Es gibt keinen Anspruch auf Beratung durch den Verein. Der Verein entscheidet im Einzelfall, ob er die passende Kompetenz und Kapazität für die erforderliche Beratung hat. Wenn das nicht der Fall ist, dann versucht er, eine andere geeignete Stelle zu empfehlen.

  4. Pflichten der beratenen Person
    Ratsuchende verpflichten sich:
    respektvoll, freundlich und kooperativ gegenüber dem Personal des Vereins bzw. Personen, die die Beratungsleistung ehrenamtlich erbringen, zu sein,
    dem Verein alle relevanten und erforderlichen Informationen bereitzustellen, damit eine qualifizierte Beratung erfolgen kann.

  5. Kommunikationswege
    Die Kontaktaufnahme zum Verein und den beratenden Personen erfolgt ausschließlich auf den vom Verein bekanntgegebenen Kommunikationswegen. Das Personal darf nicht privat kontaktiert werden.

  6. Ablehnung oder Beendigung der Beratung
    Der Verein hat das Recht, eine Beratung abzulehnen oder eine laufende Beratung ohne Angabe von Gründen zu beenden. Das gilt insbesondere bei Verstößen gegen Nr. 4 und 5.

  7. Haftungsausschluss
    Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verein sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.