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Weiterbildung und Qualifikation
von Legasthenie- und Dyskalkulietherapeuten

Kindern und Jugendlichen mit Legasthenie oder Dyskalkulie stehen zahlreiche Angebote für individuelle, außerschulische Förderung bzw. Therapie zur Verfügung. Für den erfolgreichen Verlauf einer solchen Lerntherapie ist auch die Qualifikation des Therapeuten mitentscheidend.

BVL-Standard für Weiterbildungsqualität

Für Therapeuten in den Bereichen Legasthenie und Dyskalkulie gibt es bis heute keine anerkannte Berufsbezeichnung oder Qualifikation, die durch eine Ausbildungs- oder Weiterbildungsordnung geschützt ist. Zudem werden Weiterbildungen weder durch eine neutrale Stelle überprüft, noch ist die Bezeichnung „Therapeut“ geschützt.

Der BVL e. V. hat daher einen Standard entwickelt, der sowohl die Weiterbildungsqualität, als auch die Qualifikation von Legasthenie- und Dyskalkulie-Therapeuten sichern soll. Therapeuten, die ihre Weiterbildung in einer Einrichtung mit BVL-Zertifikat absolviert haben, tragen die Bezeichnung „Dyslexietherapeut nach BVL®“ bzw. „Dyskalkulietherapeut nach BVL“.

Das BVL-Zertifikat für Weiterbildungseinrichtungen

Für die erfolgreiche Zertifizierung durch den BVL müssen die Weiterbildungseinrichtung bestimmte Anforderungen erfüllen sowie festgelegte Ausbildungsinhalte anbieten. Alle Infos hierzu sowie eine Auflistung aller zertifizierten Weiterbildungseinrichtungen erhalten Sie hier.

Als Therapeut mit BVL-Zertifkat können Sie die Eintragung auf unserer Therapeutenliste beantragen. Das hierfür erforderliche Online-Formular finden Sie in unserem Mitgliederbereich.