BVL-Standard für Weiterbildungsqualität
Für Therapeuten in den Bereichen Legasthenie und Dyskalkulie gibt es bis heute keine anerkannte Berufsbezeichnung oder Qualifikation, die durch eine Ausbildungs- oder Weiterbildungsordnung geschützt ist. Zudem werden Weiterbildungen weder durch eine neutrale Stelle überprüft, noch ist die Bezeichnung „Therapeut“ geschützt.
Der BVL e. V. hat daher einen Standard entwickelt, der sowohl die Weiterbildungsqualität, als auch die Qualifikation von Legasthenie- und Dyskalkulie-Therapeuten sichern soll. Therapeuten, die ihre Weiterbildung in einer Einrichtung mit BVL-Zertifikat absolviert haben, tragen die Bezeichnung „Dyslexietherapeut nach BVL®“ bzw. „Dyskalkulietherapeut nach BVL“.