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Fragen & Antworten
zu Legasthenie

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Kind eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) hat? Sie suchen den richtigen Ansprechpartner für eine fundierte Diagnostik? Sie brauchen Hilfe und Unterstützung durch die Schule bei einer bestehenden Legasthenie? Hier finden Sie Antworten auf die fünf häufigsten Fragen.

Fünf häufig gestellte Fragen über Legasthenie

Ich bin nicht sicher, ob mein Kind eine Legasthenie hat. Was soll ich tun?


Die Ansprechpartner in unseren Landesverbänden informieren Sie vor Ort ausführlich über die Anzeichen und zur Früherkennung einer Legasthenie. Darüber hinaus können Sie über unserer bundesweites BVL-Beratungstelefon (0228 38 75 50 54) eine Erstberatung erhalten. Besprechen Sie die Schwierigkeiten Ihres Kindes im ersten Schritt auch mit der entsprechenden Lehrkraft.

Ich habe beim Jugendamt angerufen. Dort kann man mir keine Anlaufstelle für eine Testung nennen. Wen kann ich ansprechen?

Sprechen Sie Ihren Kinderarzt an und bitten Sie um eine Überweisung zu einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder -psychotherapie, der eine detaillierte Diagnostik nach ICD-10 durchführen kann.

Ich habe einen Termin mit der Deutschlehrkraft meines Sohnes ausgemacht. Er ist im dritten Schuljahr und hat große Probleme beim Rechtschreiben. Die Lehrerin meinte, es würde sich auswachsen und ich soll abwarten. Wie lange soll ich nun noch warten?

Wenn auch im 3. Schuljahr noch nachhaltige Probleme bestehen, sollten Sie so schnell wie möglich auf Nummer sicher gehen und für eine detaillierte Diagnose sorgen. Eine Legasthenie "wächst sich nicht aus". Sollte Ihr Kind davon betroffen sein, werden die Schwierigkeiten ohne individuelle Hilfe und Unterstützung weiter zunehmen. 
Bitten Sie Ihren Kinderarzt um Überweisung zu einem Facharzt, der eine fachkundige Diagnose erstellen kann. Stimmen Sie sich auch mit der Lehrkraft Ihres Sohnes über das Vorgehen ab und welche individuelle Förderung in der Schule möglich ist. Für detaillierte Informationen über Regelungen zum Nachteilsausgleich/Notenschutz in Ihrem Bundesland sowie zur schulischen Förderung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner im jeweiligen Landesverband gerne zur Verfügung.

Mein Kind hat eine Lese-Rechtschreibstörung. Bei wem muss ich den Antrag stellen, dass die Rechtschreibleistung nicht in die Gesamtleistungsbewertung einfließt?

Die schulische Vorgehensweise, die Zuordnung zum Personenkreis und die Leistungsbewertung sind in den rechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer geregelt. Sie weichen in ihren konkreten Vorgaben für individuelle Förderung und Nachteilsausgleich/Notenschutz teilweise erheblich voneinander ab. Für detaillierte Informationen zu den Regelungen in Ihrem Bundesland stehen Ihnen die Ansprechpartner unserer Landesverbänden gerne zur Verfügung.

Mein Sohn macht nun auch im Englischen viele Rechtschreibfehler, die alle als ganzer Fehler gewertet werden, obwohl der die Vokabeln gelernt hat. Wie kann ich helfen?

Bitte sprechen Sie die Problematik mit der Englischlehrkraft in Ruhe durch. Die gesetzlichen Regelungen zum Nachteilsausgleich in den einzelnen Bundesländern berücksichtigen für die Leistungsbeurteilung meist auch die Schwierigkeiten in den Fremdsprachen. Nähere Informationen zu den Regelungen Ihres Bundeslands erhalten Sie von unseren Ansprechpartnern des für Sie zuständigen Landesverbands.

Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserem Ratgeber zu Fremdsprachen im BVL-Shop.

Weitere Fragen

Weitere Fragen und Antworten sowie Unterstützung und Argumentationshilfen erhalten Sie als BVL-Mitglied in unserem Mitgliederbereich, über unser bundesweites Beratungstelefon sowie über die Ansprechpartner der einzelnen Landesverbände.