Fünf häufig gestellte Fragen über Legasthenie
Die Ansprechpartner in unseren Landesverbänden informieren Sie vor Ort ausführlich über die Anzeichen und zur Früherkennung einer Legasthenie. Darüber hinaus können Sie über unserer bundesweites BVL-Beratungstelefon (0228 38 75 50 54) eine Erstberatung erhalten. Besprechen Sie die Schwierigkeiten Ihres Kindes im ersten Schritt auch mit der entsprechenden Lehrkraft.
Sprechen Sie Ihren Kinderarzt an und bitten Sie um eine Überweisung zu einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder -psychotherapie, der eine detaillierte Diagnostik nach ICD-10 durchführen kann.
Wenn auch im 3. Schuljahr noch nachhaltige Probleme bestehen, sollten Sie so schnell wie möglich auf Nummer sicher gehen und für eine detaillierte Diagnose sorgen. Eine Legasthenie "wächst sich nicht aus". Sollte Ihr Kind davon betroffen sein, werden die Schwierigkeiten ohne individuelle Hilfe und Unterstützung weiter zunehmen. Bitten Sie Ihren Kinderarzt um Überweisung zu einem Facharzt, der eine fachkundige Diagnose erstellen kann. Stimmen Sie sich auch mit der Lehrkraft Ihres Sohnes über das Vorgehen ab und welche individuelle Förderung in der Schule möglich ist. Für detaillierte Informationen über Regelungen zum Nachteilsausgleich/Notenschutz in Ihrem Bundesland sowie zur schulischen Förderung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner im jeweiligen Landesverband gerne zur Verfügung.
Die schulische Vorgehensweise, die Zuordnung zum Personenkreis und die Leistungsbewertung sind in den rechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer geregelt. Sie weichen in ihren konkreten Vorgaben für individuelle Förderung und Nachteilsausgleich/Notenschutz teilweise erheblich voneinander ab. Für detaillierte Informationen zu den Regelungen in Ihrem Bundesland stehen Ihnen die Ansprechpartner unserer Landesverbänden gerne zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie die Problematik mit der Englischlehrkraft in Ruhe durch. Die gesetzlichen Regelungen zum Nachteilsausgleich in den einzelnen Bundesländern berücksichtigen für die Leistungsbeurteilung meist auch die Schwierigkeiten in den Fremdsprachen. Nähere Informationen zu den Regelungen Ihres Bundeslands erhalten Sie von unseren Ansprechpartnern des für Sie zuständigen Landesverbands.
Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserem Ratgeber zu Fremdsprachen im BVL-Shop.