Kinder und Jugendliche mit Lese-Rechtschreibstörung und/oder Rechenstörung benötigen in der Schule tatkräftige Hilfestellung. Lehrkräfte können im Unterricht für gezielte, individuelle Unterstützung, Lernförderung, Nachteilsausgleich und, sofern die schulrechtlichen Rahmenbedingungen dafür gegeben sind, Notenschutz sorgen. Auf diese Weise können Schülern Lernfortschritte ermöglicht werden.
Unsere Landesverbände informieren Sie über die in Ihrem Bundesland geltenden schulrechtlichen Regelungen.
Evaluierte Trainingsprogramme und Ansätze zur Lernförderung
Um Kinder mit Lernstörung in den Bereichen Lesen, Rechtschreibung und/oder Rechnen voranzubringen, ist eine Förderung seitens der Schule essenziell. Die Förderung kann während des regulären Schulunterrichts, in speziellen Förderkursen oder in Einzelkursen stattfinden. Welche Variante gewählt wird, richtet sich meist nach den personellen und zeitlichen Ressourcen, die eine Schule dafür aufbringen kann.
Abhängig davon, welche Probleme ein Kind beim Lesen, Schreiben oder Rechnen hat, steht den Lehrkräften zur gezielten und fachkundigen Unterstützung eine Auswahl an evaluierten Trainingsprogrammen und Ansätzen zur Lernförderung zur Verfügung:
Angebote zur Ergänzung der schulischen Förderung
Für den Fall, dass die Förderung des Kindes durch die Schule nicht ausreichend ist oder sogar überhaupt nicht angeboten wird, empfehlen wir dringend, einen Legasthenie- bzw. Dyskalkulie-Therapeuten hinzuzuziehen. Eine effektive Förderung durch eigens ausgebildete Therapeuten, wie zum Beispiel Dyslexie-/Dyskalkulietherapeuten mit BVL-Zertifikat, ist der beste Weg, um die Lese-Rechtschreib- und/oder Rechenprobleme Ihres Kindes langfristig in den Griff zu bekommen. In unserer Therapeutensuche finden Sie eine Auflistung von Therapeuten mit einer Weiterbildung nach dem BVL-Standard.