Die Krankenkassen tragen die Kosten einer Legasthenie- Therapie nicht. Sie kommen lediglich für die Behandlung von körperlichen oder psychischen Erkrankungen auf, die Folge der Legasthenie sein können. Daher müssen Sie leider damit rechnen, die Kosten für die Therapie, welche sich über einen längeren Zeitraum erstrecken kann, selbst übernehmen zu müssen.
Mögliche Kostenübernahme durch das Jugendamt
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf „Eingliederungshilfe“ zu stellen. Wird der Antrag bewilligt, übernimmt das Jugendamt die Kosten für die außerschulische Förderung. Der Gesetzgeber setzt hierfür eine drohende seelische Behinderung voraus.
Der 2020 aktualisierte Leitfaden zur Finanzierung einer außerschulischen Förderung bei Legasthenie und Dyskalkulie (Autorin: Johanna Zier) gibt einen informativen Überblick zum Thema. Es wird dabei auf eine Vielzahl von Einzelfragen eingegangen, wie das Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl von Therapeut*innen, die Dauer des Antragsverfahrens sowie mögliche Verfahren bei Ablehnung des Antrages. Eine Zusammenfassung von praktischen Tipps für die Antragstellung rundet den Ratgeber ab. De Leitfaden finden Sie zum Download in unserem Mitgliederbereich.
Leistungen aus dem Bildungspaket
Mit der Gesetzesänderung zum 01. August 2019 ist die Voraussetzung entfallen, dass bedürftige Schülerinnen und Schüler nur dann Leistungen im Bereich der Lernförderung erhalten, wenn ihre Versetzung gefährdet ist.
Folgende Voraussetzung für eine Kostenübernahme über das sog. Bildungspaket müssen jedoch weiterhin gegeben sein:
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Förderbedarf des Kindes muss von der Lehrkraft bestätigt werden
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Von Seiten der Schule wird keine vergleichbare Förderung angeboten