Neue BVL-Umfrage: "Dyskalkulie in der Schule"
Um unsere Forderungen gegenüber der Politik besser durchsetzen zu können, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung: Beteiligen Sie sich an unseren Umfragen zum Thema „Dyskalkulie in der Schule.“ Eine dieser Umfragen richtet sich an Eltern von Kindern mit Dyskalkulie, die andere an Lehrkräfte. Die Teilnahme dauert ca. 10 Minuten und erfolgt anonym. Geben Sie gerne den Link auch an andere betroffene Eltern und Lehrkräfte weiter.
Sachsen: Einigung zur Anerkennung der Rechenschwäche
Bereits in der letzten Ausgabe der LEDY hatten wir über den Antrag der BSW-Fraktion zur „Anerkennung der Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche“ sowie die am 29.08.2025 durchgeführte Sachverständigenanhörung durch den Ausschuss für Schule und Bildung im Plenum des Landtags berichtet. An dieser hatten u. a. Ingrid Simonis (BVL), Prof. Dr. Karin Landerl (wissenschaftlicher Beirat BVL) sowie Prof. Dr. Michael Skeide teilgenommen. Ein Änderungsantrag wurde im Januar 2026 von Mitgliedern des Landtags der CDU-, SPD-, BSW-Fraktion, sowie der Fraktionen Bündnis90/DieGrünen und Die Linke als Gruppenantrag eingebracht und am 04.02.2026 beschlossen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Mitgliederzeitschrift LEDY 01.2026, die im Mitgliederbereich eingestellt ist.
BVL/LVL-Kampagne "Mehr Bildungsgerechtigkeit"
Offener Brief
Mit einem offenen Brief appellieren wir an Bildungspolitiker auf Bundes- und Landesebene, die notwendigen schulrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Chancengleichheit und echte Bildungsgerechtigkeit für alle Schüler mit Behinderung zu gewährleisten.
Gemeinsamen mit unseren Landesverbänden sowie den Mitunterzeichnern fordern wir die Anerkennung behinderungsbedingter Leistungsdefizite wie der von Schülern mit Legasthenie und Dyskalkulie.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zeugnisvermerk bei Schülern mit Legasthenie
Am 28.06.2023 fand am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von drei Abiturienten aus Bayern statt. Diese wenden sich gegen die Zulässigkeit eines in das Abiturzeugnis aufgenommenen Vermerks, der auf die Nicht-Benotung der Rechtschreibleistungen hinweist. Im Rahmen des Verfahrens wurde auch dem BVL die Möglichkeit eingeräumt, an der Verhandlung mit drei Vertretern teilzunehmen und Stellung zu nehmen. Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 22. November sein Urteil verkündet.
Die Presse hat zur mündlichen Verhandlung umfangreich berichtet. Wir freuen uns darüber, dass das Thema Legasthenie dadurch so viel Aufmerksamkeit in den Medien erhalten hat und möchten Ihnen auf dieser Seite eine Auflistung von einigen dieser Fernseh-, Funk- und Pressebeiträge weitergeben, so dass Sie sich selbst ein umfassendes Bild von der Verhandlung machen können.