Sachsen: Einigung zur Anerkennung der Rechenschwäche
Bereits in der letzten Ausgabe der LEDY hatten wir über den Antrag der BSW-Fraktion zur „Anerkennung der Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche“ sowie die am 29.08.2025 durchgeführte Sachverständigenanhörung durch den Ausschuss für Schule und Bildung im Plenum des Landtags berichtet. An dieser hatten u. a. Ingrid Simonis (BVL), Prof. Dr. Karin Landerl (wissenschaftlicher Beirat BVL) sowie Prof. Dr. Michael Skeide teilgenommen. Ein Änderungsantrag wurde im Januar 2026 von Mitgliedern des Landtags der CDU-, SPD-, BSW-Fraktion, sowie der Fraktionen Bündnis90/DieGrünen und Die Linke als Gruppenantrag eingebracht und am 04.02.2026 beschlossen.
Darin stellt der Landtag u. a. fest, dass anerkannt wird, „…, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, bei denen unabhängig von einer Behinderung oder einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der arithmetischen Grundlagen besondere Rechenschwierigkeiten als Teilleistungsschwäche festzustellen sind. … Das Erkennen der Rechenschwierigkeiten ist bereits im frühen Kindesalter, spätestens mit Besuch der ersten Schulklasse, entscheidend. Deshalb ist die Vermittlung basaler Kompetenzen im Kindergarten von besonderer Bedeutung und es gilt, den Übergang vom Kindergarten zur Schule, die Schuleingangsphase und den Anfangsunterricht zu stärken.“ Auch wird im Antrag die Bedeutung eines guten Mathematikunterrichts betont.
Die Staatsregierung wurde durch diesen Beschluss zunächst beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die „…bis zum 30. Juni 2026 ein konkretes Verfahren zur Feststellung einer solchen Teilleistungsschwäche, einschließlich Hinweisen zur Gewährung von Nachteilsausgleichen, Empfehlungen zu erforderlichen schulrechtlichen Anpassungen sowie Empfehlungen für ein Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Qualifizierungskonzept, erarbeitet ….“.
Ferner wurde mit dem nun beschlossenen Antrag die Staatsregierung beauftragt, u. a. folgende Themen zu bearbeiten:
- Gewährung eines besonderen Nachteilsausgleichs (ohne Veränderung der Leistungsanforderungen) ab dem Schuljahr 2026/27 (1. August 2026) für die betroffenen Schüler der Klassenstufe 1 bis 3 und ab dem Schuljahr 2027/28 ab der Klassenstufe 4 für die Dauer der festgestellten besonderen Rechenschwierigkeiten
- Angebot einer individuellen Förderung für diese Schülergruppe
- gezielte Stärkung der mathematischen Vorläuferfähigkeiten der Kinder in der frühkindlichen Bildung und der Schulvorbereitung
- Einsatz von standardisierten Tests zum Erkennen von besonderen Rechenschwierigkeiten bereits in der Kindertagesbetreuung
- Verankerung des Themas „besondere Rechenschwierigkeiten“ bei der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften sowie bei der Ausbildung von Lehrkräften sowie Verstärkung der Fortbildungsangebote für Lehrkräfte
In der Antragsbegründung wurde empfohlen, neben der Gewährung eines Nachteilsausgleiches für Schüler mit besonderen Rechenschwierigkeiten in der Primarstufe, insbesondere in der Schuleingangsphase, „ …Maßnahmen zu ergreifen, um diese Schwächen individuell und durch gezielte Förderung zu beheben, wobei die individuelle Förderung nicht vom Curriculum bestimmt sein soll, um damit einen erfolgreichen Schulabschluss für die Betroffenen zu ermöglichen ….“ Als mögliche Maßnahmen wurden im Antrag „Verlängerung der Arbeitszeit bei zu erbringenden schriftlichen Leistungen, das Zulassen von Platz für Nebenrechnungen, der Einsatz besonderer didaktisch-methodischer Hilfsmittel, die Notenaussetzung oder differenzierte Aufgabenstellungen“ benannt. Es bleibt nun abzuwarten, in welcher Weise die Umsetzung des Antrages erfolgen wird.
Wir freuen uns sehr, dass es nach nun jahrelangen Bemühungen unsererseits gelungen ist, dass endlich die „besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens“ auch in Sachsen als „Teilleistungsschwäche“ anerkannt werden, ein Nachteilsausgleich gewährt werden soll und die Früherkennung von Dyskalkulie, (Früh-)Förderung und Fortbildung der Lehrkräfte nun verstärkt in den Blick genommen werden.
Der LVL Sachsen hat diese Forderungen bereits seit mehr als 20 Jahren immer wieder an den Landtag herangetragen. So war beispielsweise 2018 - seinerzeit durch das Elternnetzwerk Sachsen - eine Petition im Landtag zur Dyskalkulie eingereicht worden. Am 15.06.2018 sprach Christina Löschner (heute LVL-Vorstandsmitglied) im Rahmen dieser Petition im Plenum des Landtages zur Dyskalkulie, berichtete aus ihrer Sicht als Betroffene und beklagte die Diskriminierung dieser Schülergruppe.
Unseren Forderungen nach Nachteilsausgleich und Notenschutz bei Dyskalkulie in allen Jahrgangsstufen (einschl. Abschlussprüfungen) wurde damit nicht entsprochen. Wir freuen uns aber dennoch über den erreichten Teil-Erfolg und betrachten dies als einen ersten Schritt auf einem guten Weg. Wir werden uns weiterhin mit Nachdruck für die Rechte von Kindern mit Dyskalkulie in Sachsen einsetzen.
BVL/LVL-Kampagne "Mehr Bildungsgerechtigkeit"
Offener Brief
Mit einem offenen Brief appellieren wir an Bildungspolitiker auf Bundes- und Landesebene, die notwendigen schulrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Chancengleichheit und echte Bildungsgerechtigkeit für alle Schüler mit Behinderung zu gewährleisten.
Gemeinsamen mit unseren Landesverbänden sowie den Mitunterzeichnern fordern wir die Anerkennung behinderungsbedingter Leistungsdefizite wie der von Schülern mit Legasthenie und Dyskalkulie.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zeugnisvermerk bei Schülern mit Legasthenie
Am 28.06.2023 fand am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von drei Abiturienten aus Bayern statt. Diese wenden sich gegen die Zulässigkeit eines in das Abiturzeugnis aufgenommenen Vermerks, der auf die Nicht-Benotung der Rechtschreibleistungen hinweist. Im Rahmen des Verfahrens wurde auch dem BVL die Möglichkeit eingeräumt, an der Verhandlung mit drei Vertretern teilzunehmen und Stellung zu nehmen. Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 22. November sein Urteil verkündet.
Die Presse hat zur mündlichen Verhandlung umfangreich berichtet. Wir freuen uns darüber, dass das Thema Legasthenie dadurch so viel Aufmerksamkeit in den Medien erhalten hat und möchten Ihnen auf dieser Seite eine Auflistung von einigen dieser Fernseh-, Funk- und Pressebeiträge weitergeben, so dass Sie sich selbst ein umfassendes Bild von der Verhandlung machen können.