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Dyskalkulie -
Was ist das?

Die Begriffe Dyskalkulie und Rechenstörung sind gleichbedeutend. Sie beschreiben ausgeprägte Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens.

Bereits Säuglinge können unterscheiden, ob eine bestimmte Menge groß oder klein ist, weshalb angenommen wird, dass ein gewisses Mengenverständnis angeboren ist. Im Kindergartenalter entwickeln Kinder dann ein erstes Verständnis für Zahlen und Mengen, die sogenannten Basiskompetenzen. Diese Basiskompetenzen werden im ersten Schuljahr weiter ausgebaut. In aufeinander aufbauenden Lernschritten erlernen die Kinder die Grundrechenarten und verinnerlichen die Grundlagen mathematischer Logik.

Weitere, ausführliche Erläuterungen finden Sie auch in unseren BVL-Ratgebern zur Dyskalkulie sowie den BVL Informationsfilmen über Dyskalkulie in unserer Mediathek.

Erste Anzeichen treten häufig bereits
vor der Grundschulzeit auf

Dyskalkulie erschwert den Lernprozess der Kinder erheblich. Meist fehlt das nötige Mengenverständnis und die Zählfertigkeiten, welche für das Erlernen der Grundrechenarten notwendig sind. Zahlen werden oft nur als reines Symbol verstanden, nicht als Mengenangabe. Damit fehlen den Kindern wichtige Grundlagen, um die Lernschritte in der Mathematik zu verinnerlichen.

Definition der Weltgesundheitsorganisation

Eine Rechenstörung wird nach dem internationalen Klassifikationsschema ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie folgt definiert:

„Diese Störung bezeichnet eine Beeinträchtigung der Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist.“

Das Hauptdefizit von Dyskalkulie ist die mangelnde Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division.

Begrifflichkeiten

Der Begriff der Rechenstörung ist gleichbedeutend mit dem der Dyskalkulie. Manchmal wird zudem zwischen einer Rechenstörung und einer Rechenschwäche unterschieden. Die Grundlage für diese Unterscheidung ist allerdings nicht einheitlich und stiftet häufig eher Verwirrung. Der BVL verwendet für gravierende Rechenschwierigkeiten, die die ICD-10-Kriterien erfüllen, deshalb den klar definierbaren Begriff der Rechenstörung, sowie gleichbedeutend den der Dyskalkulie.