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Legasthenie und Dyskalkulie
in der Schule

Kinder mit einer Lese- und Rechtschreibstörung oder einer Rechenstörung haben nicht nur Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen, sondern sind häufig dadurch auch stärker psychisch belastet. Maßgeblich ist, dass das Vorliegen einer solchen Lernstörung frühzeitig erkannt wird, um mit einer individuellen Förderung und geeigneten Maßnahmen die Lernentwicklung des Kindes positiv beeinflussen zu können.

Schulische Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz sind entscheidend

Grundlage für eine angemessen Förderung innerhalb der Schule sind die jeweiligen schulrechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer. Bei Legasthenie sehen die Länder in entsprechenden Erlassen, Verwaltungsvorschriften oder schulischen Regelungen klar eine schulische Förderung, Nachteilsausgleich und teilweise auch Notenschutz vor.

Anders sieht das leider im Falle einer Dyskalkulie aus. Hier haben nur einige Bundesländer Regelungen zum Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz festgelegt. Die gute Nachricht: Auch ohne entsprechende, gesetzliche Regelungen der Länder sind Hilfestellungen und schulische Förderung für Schüler mit Rechenstörung möglich.

Gemeinsam für Ihre Ziele

Informieren Sie sich über die schulischen Regelungen über die Webseite Ihres Landesverbandes. Gerne beraten die Ansprechpartner unserer Landesverbände Sie zu den jeweiligen in Ihrem Bundesland gültigen Regelungen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz. Als BVL-Mitglied erhalten Sie eine individuelle Beratung.

Informatonen zur schulischen Förderung bei Legasthenie und Dyskalkulie bieten auch unsere Handreichungen für Lehrkräfte in der BVL-Infothek sowie unserem BVL-Shop.