Skip to main content

Sie befinden sich ab sofort auf der Webseite des BVL.
Sie kommen von der Webseite  

Die Therapeuten-Weiterbildung
nach BVL-Standard

Sie wollen sich zum „Dyslexietherapeuten nach BVL®“ bzw. „Dyskalkulietherapeuten nach BVL“ weiterbilden?  Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Einrichtungen eine Weiterbildung mit dem Standard nach BVL anbieten.

Dyslexietherapeut nach BVL®

Zeitlicher Umfang der Weiterbildung:

Die Inhalte der Weiterbildung teilen sich in Theorie und Praxis auf. Der theoretische Teil umfasst mindestens 100 Stunden. Der praktische Teil umfasst mindestens 190 Stunden. Insgesamt beträgt der zeitliche Aufwand für die Weiterbildung mindestens 450 Stunden.

Berufliche Qualifikation:

Es muss mindestens eine der folgenden beruflichen Vorqualifikationen erfüllt sein:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium mit pädagogisch-psychologischer, sprachheiltherapeutischer oder medizinischer Ausrichtung mit psychotherapeutischer oder psychiatrischer Ausbildung

  • Diplom-Logopäde
  • ein anderweitig akademisch qualifizierter Logopäde
  • Abiturient mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Logopäden (staatl. anerkannte Schule) sowie mind. zwei Jahre Berufserfahrung

Bewerber, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, müssen

  • über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen
  • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen nachweisen
  • ein Motivationsschreiben vorlegen
  • sowie ein persönliches Aufnahmegespräch führen.

Die Zulassung zur Weiterbildung muss in diesem Fall mit dem BVL e. V. abgestimmt werden.

Dyskalkulietherapeut nach BVL

Zeitlicher Umfang der Weiterbildung:

Die Inhalte der Weiterbildung teilen sich in Theorie und Praxis auf. Der theoretische Teil umfasst mindestens 100 Stunden. Der praktische Teil umfasst mindestens 160 Stunden. Insgesamt beträgt der zeitliche Aufwand für die Weiterbildung mindestens 450 Stunden.

Berufliche Qualifikation:

Es muss mindestens eine der folgenden, beruflichen Vorqualifikationen erfüllt sein:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium mit pädagogisch-psychologischer Ausrichtung oder

  • medizinischer Ausrichtung mit psychotherapeutischer oder psychiatrischer Ausbildung

 Bewerber, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, müssen

  • über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen
  • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen nachweisen
  • ein Motivationsschreiben vorlegen
  • ein persönliches Aufnahmegespräch führen.

Die Zulassung der Weiterbildung muss in diesem Fall mit dem BVL e. V. abgestimmt werden.