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Die Therapeuten-Weiterbildung
nach BVL-Standard

Sie wollen sich zum „Dyslexietherapeuten nach BVL®“ bzw. „Dyskalkulietherapeuten nach BVL“ weiterbilden?  Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Einrichtungen eine Weiterbildung mit dem Standard nach BVL anbieten.

Dyslexietherapeut nach BVL®

Der BVL-Weiterbildungsstandard zum „Dyslexietherapeuten nach BVL®" wurde von führenden Wissenschaftlern und Experten entwickelt. Im Jahr 2005 wurden die ersten Weiterbildungseinrichtungen nach dem BVL-Standard zertifiziert, um dafür Sorge zu tragen, dass Therapeuten bestmöglich qualifiziert werden. Im Jahr 2015 wurde der Weiterbildungsstandard an die S3-Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung der Lese-Rechtschreibstörung angepasst und wird regelmäßig aktualisiert. Der BVL-Weiterbildungsstand ist seit 20 Jahren fest im Markt etabliert und erfährt eine hohe Anerkennung in Schulen, Jugendämtern und bei Eltern, die eine qualifizierte Therapie für ihr Kind suchen. Bis heute gibt es keine staatlich anerkannte Ausbildung zum Legasthenie- bzw. Dyslexietherapeuten und die Bezeichnung ist nicht geschützt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier (Link zum Flyer Das BVL-Zertifikat steht für mehr Qualität und Transparenz)

Zeitlicher Umfang der Weiterbildung:

Die Inhalte der Weiterbildung teilen sich in Theorie und Praxis auf. Der theoretische Teil umfasst mindestens 100 Stunden in Präsenz (z. T. auch interaktiv online möglich), zzgl. der Vor- und Nachbereitung der Weiterbildungsmodule. Der praktische Teil umfasst mindestens 190 Stunden, zzgl. der Vor- und Nachbereitung der Einheiten. Insgesamt beträgt der zeitliche Aufwand für die Weiterbildung mindestens 450 Stunden mit nachgewiesener Dokumentation zzgl. eigenständiger Vor- und Nachbereitung.

Berufliche Qualifikation:

Es muss mindestens eine der folgenden beruflichen Vorqualifikationen erfüllt sein:

a) abgeschlossenes Hochschulstudium mit

· pädagogisch-psychologischer Ausrichtung oder
· sprachheiltherapeutischer Ausrichtung oder
· medizinischer Ausrichtung mit psychotherapeutischer oder psychiatrischer Ausbildung

b) aus nahe stehenden Berufen

z. B. Diplom-Logopäden oder andere akademisch qualifizierte Logopäden, staatlich anerkannte Logopäden, Erzieher oder Heilerziehungspfleger müssen

· mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen
· schriftliche Nachweise über besuchte Fortbildungen vorlegen
· sowie ein persönliches Aufnahmegespräch führen.

c) Bewerber, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, müssen

· über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen
· mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen nachweisen

· ein Motivationsschreiben vorlegen
· sowie ein persönliches Aufnahmegespräch führen.

Die Zulassung zur Weiterbildung muss in diesem Fall mit dem BVL abgestimmt werden. Um das BVL-Zertifikat zu erlangen, muss der Teilnehmer der Kategorie C mindestens 5 Fallberichte vorlegen.

Ebenso sollte der Bewerber über folgende Vorkenntnisse verfügen:

· Sprachentwicklung
· Motorische Entwicklung
· Entwicklung des visuellen und auditiven Systems
· Emotionale und soziale Entwicklung
· Lernpsychologie

Dyskalkulietherapeut nach BVL®

Der BVL-Weiterbildungsstandard zum „Dyskalkulietherapeuten nach BVL“ wurde von führenden Wissenschaftlern und Experten entwickelt. Im Jahr 2007 wurden die ersten Weiterbildungseinrichtungen nach dem BVL-Standard zertifiziert, um dafür Sorge zu tragen, dass Therapeuten bestmöglich qualifiziert werden. Im Jahr 2018 wurde der Weiterbildungsstandard an die S3-Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung angepasst und wird regelmäßig aktualisiert. Der BVL-Weiterbildungsstand ist seit fast 20 Jahren fest im Markt etabliert und erfährt eine hohe Anerkennung in Schulen, Jugendämtern und bei Eltern, die eine qualifizierte Therapie für ihr Kind suchen. Bis heute gibt es keine staatlich anerkannte Ausbildung zum Dyskalkulietherapeuten und die Bezeichnung ist nicht geschützt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier (Link zum Flyer Das BVL-Zertifikat steht für mehr Qualität und Transparenz)

Zeitlicher Umfang der Weiterbildung:

Die Inhalte der Weiterbildung teilen sich in Theorie und Praxis auf. Der theoretische Teil umfasst mindestens 100 Stunden in Präsenz (z. T. auch interaktiv online möglich), zzgl. der Vor- und Nachbereitung der Weiterbildungsmodule. Der praktische Teil umfasst mindestens 160 Stunden, zzgl. der Vor- und Nachbereitung der Einheiten. Insgesamt beträgt der zeitliche

Aufwand für die Weiterbildung mindestens 450 Stunden mit nachgewiesener Dokumentation zzgl. eigenständiger Vor- und Nachbereitung.

Berufliche Qualifikation:

Es muss mindestens eine der folgenden, beruflichen Vorqualifikationen erfüllt sein:

a) abgeschlossenes Hochschulstudium mit

· pädagogisch-psychologischer Ausrichtung oder
· medizinischer Ausrichtung mit psychotherapeutischer oder psychiatrischer Ausbildung

b) aus nahe stehenden Berufen

(wie z. B. Ergotherapeuten, Erziehern oder Heilerziehungspfleger), müssen

· mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen
· schriftliche Nachweise über besuchte Fortbildungen vorlegen
· sowie ein persönliches Aufnahmegespräch führen.

c) Bewerber, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, müssen

· über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen
· mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen nachweisen
· ein Motivationsschreiben vorlegen
· sowie ein persönliches Aufnahmegespräch führen.

Die Zulassung zur Weiterbildung muss in der Kategorie C mit dem BVL abgestimmt werden. Um das BVL-Zertifikat zu erlangen, muss der Teilnehmer der Kategorie C mindestens 5 Fallberichte vorlegen.

Ebenso sollte der Bewerber über folgende Vorkenntnisse verfügen:

· Sprachentwicklung
· Motorische Entwicklung
· Entwicklung des visuellen und auditiven Systems
· Emotionale und soziale Entwicklung
· Lernpsychologie