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Nachteilsausgleich

Der LVL Berlin-Brandenburg stellt seine Position vor

Nachteilsausgleich bei Legasthenie und Dyskalkulie ist ein Recht, das sich u. a. aus dem Grundgesetz ergibt und seit diesem Jahr im Schulgesetz Berlin § 58 (8) festgeschrieben ist.

Mit Beginn des Schuljahres 2019-2020 soll die Umsetzung der Änderungen im Berliner Schulgesetz zu Nachteilsausgleich und „Notenschutz“ in den Schulen stattfinden.

Der Nachteilsausgleich wird individuell eingesetzt, gleicht vorliegende Beeinträchtigungen aus und ermöglicht den Nachweis der vorhandenen Kenntnisse.

Grundlage dieses Vortrages ist die vom LVL Berlin und seiner wissenschaftlichen Beraterin Jacqueline Wißmann ausgearbeitete und aktualisierte Stellungnahme zum Thema Nachteilsausgleich für die Anhörung bei der Facharbeitsgruppe Nachteilsausgleich der Senatsbildungsverwaltung Berlin am 20.12.2016.

 

Datum: 12.11.2019 | 19.30 bis 21.00 Uhr

Referentinnen: Christel Hanke, Mitglied im Vorstand des Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie , Geschäftsstelle LVL Berlin-Brandenburg / Birgit Höllig, Vorsitzende des LVL Berlin-Brandenburg

Klinikum im Friedrichshain, Landsberger Allee 49, 10249 Berlin - Haus 20 "Tenne", Eingang Landsberger Allee

Kontakt: Frau Höllig,

Termin Eigenschaften

Termin 12. November 2019
Termin - Ende 12. November 2019
Ort Klinikum im Friedrichshain