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Teilnahmebedingungen für „Gemeinsam statt einsam“ der Jungen Aktiven

Teilnahmebedingungen für „Gemeinsam statt einsam“ der Jungen Aktiven

Veranstalter
Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. 
c/o EZB Bonn | Postfach 201338 | 53143 Bonn

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online unter Nutzung des vom Veranstalter auf seiner Website dafür 
vorgesehenen Formulars. Nach der Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung versandt. 
Anmeldungen werden nach der Reihe des Eingangs berücksichtigt. Bei Teilnehmenden unter 
18 Jahren ist die Anmeldung durch einen personensorgeberechtigten Vertreter erforderlich. 
Darüber hinaus ist eine formlose Bestätigung von diesem vorzulegen, dass einer Teilnahme zu 
den hier aufgeführten Bedingungen zugestimmt wird. 

Online-Plattform/ Termin
Der Termin ergeben sich aus der Ausschreibung. Die verwendete Online-Plattform wird 
rechtzeitig vor der Veranstaltung bekanntgegeben.

Teilnahmebetrag: 
Die Teilnahme ist kostenlos. 

Teilnahmebedingungen:
Sie haben zuvor noch keinen Workshop der Jungen Aktiven besucht. Des Weiteren ist der/die 
Teilnehmende zum Veranstaltungszeitpunkt zwischen 15 und 35 Jahren alt. Es muss eine 
Dyskalkulie oder Legasthenie vorliegen, sie muss jedoch nicht durch ein Attest belegbar sein. 
Verwendung von Bild- und Tonmaterial. Eine Audio- oder Video-Aufzeichnung findet nicht statt.
Während des Online-Workshops ist es untersagt, von den Teilnehmer*innen private Fotos, 
Screenshots, Audio- oder Video-Aufnahmen anzufertigen. Dies schließt die Nutzung von 
jeglichen Programmen zur Bildschirmaufnahme ein.
Es ist durch die Teilnehmenden während der gesamten Online-Veranstaltung sicherzustellen, 
dass Dritte (z.B. auch Familienmitglieder) nicht die Möglichkeit haben, den Bildschirm 
einzusehen oder im Rahmen des Online-Workshops geführte Gespräche mitzuhören.
Gerne möchten wir zur Erinnerung und für unsere Öffentlichkeitsarbeit (z.B. für die BVL-
Mitgliederzeitschrift LEDY) Fotos der Teilnehmenden des Workshops mittels Screenshot/ 
Webcam anfertigen. Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir vorab um 
Mitteilung an

Rücktrittsrecht der Teilnehmenden
Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt ist 
per E-Mail-Nachricht, gerichtet an , zu erklären. Bei Minderjährigen 
muss der Rücktritt von einem personensorgeberechtigten Vertreter erklärt werden.

Rücktrittsrecht durch den Veranstalter
Der Veranstalter hat das Recht, bis 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn

bei Nichterreichung der Mindest-Teilnehmerzahl von 4 Personen die Veranstaltung 
kurzfristig abzusagen. 
Der Veranstalter kann dem/der angemeldeten Teilnehmer*in – auch kurzfristig – der 
angemeldeten Person die Teilnahme untersagen, 
 wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen oder pädagogischen 
Gründen – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren 
Risiko für den Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist.
 wenn Teilnahmebedingungen nicht erfüllt werden, insbesondere bei Minderjährigen 
die Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten nicht vorgelegt wird.
 wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der JA-Veranstaltung ungeachtet einer 
Abmahnung der Projektleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter eine weitere 
schadensfreie Durchführung der JA-Veranstaltung nicht mehr gewährleisten kann oder 
wenn sich der/die Teilnehmende sonst in einem Maß vertragswidrig verhält, dass ein 
sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung gerechtfertigt ist.
Sollten Teilnehmende bereits an einem Workshop der Jungen Aktiven teilgenommen 
haben, liegt es im Ermessen der Projektleitung, über die Teilnahme dieser Person zu 
entscheiden. 

Haftungsausschluss
Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, technische Störungen, durch 
fehlerhafte persönliche Angaben in der Anmeldung oder infolge von Verstößen des/der 
Teilnehmenden gegen Anordnungen der Projektleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei 
Haftung. Für Schäden, gleich welchen Ursprungs, an Personen und Sachen haftet der 
Veranstalter nicht. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung an den Veranstaltungen 
teil. 

Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des/der 
Teilnehmenden erfolgt unter Beachtung der DS-GVO, des Bundesdatenschutzgesetzes 
(BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis, dass die im Rahmen der 
Anmeldung von Ihnen gemachten Angaben zu ihrer Person im Rahmen der Abwicklung der 
Online-Veranstaltung erfasst, gespeichert, verarbeitet und den Erfordernissen für die 
Organisation und Durchführung der Veranstaltung entsprechend an Dritte weitergegeben 
werden dürfen, soweit der organisatorische Ablauf dies unbedingt erforderlich macht. Im 
Übrigen werden persönliche Daten nicht ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte 
weitergegeben.

Kampagne 2026

Die Botschaft für Chancengleichheit

Rechtschreibfehler fallen auf. Das erleben Menschen mit Lese- und Rechtschreibstörung täglich. Wir zeigen, dass Botschaften mehr bewegen als Buchstaben.

Jetzt unterstützen

Botschaften bewegen mehr als Buchstaben

Rechtschreibfehler fallen auf. Das erleben Menschen mit Lese- und Rechtschreibstörung täglich. Dabei geht oft unter, was wirklich zählt: die Botschaften hinter den Buchstaben. Wir möchten den Blick ändern, weg von der Perfektion und hin zum Inhalt. Es wird Zeit, auf Inhalte zu hören statt auf Fehler zu starren.

Ob in der Schule, im Beruf oder im Alltag – von klein auf lernen wir, alles richtig zu machen. Lesen und Schreiben gehören selbstverständlich dazu. Doch oft sind wir so darauf bedacht, Regeln zu befolgen und einer vermeintlichen Perfektion zu entsprechen, dass wir den eigentlichen Sinn dahinter aus den Augen verlieren: Es geht nicht nur um Buchstaben, sondern um das, was sie bewegen.

Jeder Mensch lernt anders – und das gilt auch für das Lesen und Schreiben. Vielfalt ist unsere Stärke. Menschen mit einer Lese- oder Rechtschreibstörung sind genauso klug und talentiert wie alle anderen. Beim BVL möchten wir daran erinnern: Es sind die Botschaften, die zählen, nicht die Fehler. Denn echte Wirkung entsteht durch das, was wir sagen – und nicht allein durch korrekte Rechtschreibung.

Ziel ist es, Menschen für den respektvollen und unterstützenden Umgang mit Personen mit Lese- und Rechtschreibstörung zu sensibilisieren. Dabei möchten wir den Blick auf das Wesentliche lenken: die Bedeutung und die Botschaft, die hinter den Buchstaben stehen.

Ich will helfen!

Danke, dass Sie uns unterstützen. Sie können uns Ihre Spende auf nachfolgendes Konto überweisen:

Kontoinhaber: Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.

Sparkasse KölnBonn
IBAN DE02 3705 0198 1935 0829 64
BIC COLSDE33XXX

Über betterplace haben Sie die Möglichkeit, uns über Paypal, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung eine Spende für unterschiedliche Projekte zukommen zu lassen.

zu betterplace.org


Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Sie helfen uns damit, anderen Gutes zu tun. 


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Pressemitteilung Team Lewis zur Kampagne


FAQ - häufig gestellte Fragen

  • Bekomme ich vom BVL eine Spendenbescheinigung?

    Bei einer Spendenhöhe ab 300,00 Euro stellen wir eine Spendenbescheinigung aus. 

    Bitte vergessen Sie nicht, auf der Überweisung Ihre Anschrift zu vermerken oder übersenden Sie uns mit einer kurzen Nachricht Angaben zu Ihrer Anschrift (gerne auch Mail-Adresse) an

    Bei Spenden unter 300,00 Euro genügt in der Regel der Überweisungsbeleg. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir daher aus Kostengründen auf den Versand verzichten. 

  • Kann ich meine Spende an den BVL steuerlich absetzen?

    Der BVL e. V. ist als gemeinnützig anerkannt. Ihre Spende ist daher steuerlich absetzbar. 

    Die Spenden werden ausschließlich eingesetzt, um unsere satzungsgemäßen Zwecke zu erfüllen. 

    Bei Beträgen bis 300,00 Euro genügt der Überweisungsbeleg. Spendenquittungen werden von uns daher erst ab einem Betrag ab 300,00 Euro versandt. 

  • Wie kann ich dem BVL eine Spende zukommen lassen?

    Sie können uns eine Einzelspende auf unser Spendenkonto überweisen oder auch für eine Spende einen Dauerauftrag einrichten. 

    Kontoinhaber: Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.

    Sparkasse KölnBonn
    IBAN DE02 3705 0198 1935 0829 64
    BIC COLSDE33XXX

  • Wie kann ich den BVL noch unterstützen?

    Unterstützen Sie uns mit Ihrer Mitgliedschaft im BVL. Das Online-Formular sowie weitere Infos finden Sie auf dieser Webseite unter https://www.bvl-legasthenie.de/mitglied-werden.html

    Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft? Schreiben Sie uns eine Mail () oder rufen Sie uns an (Tel. 09122 / 3076680). 

    So Sie interessiert sind, sich aktiv ehrenamtlich in die Verbandsarbeit einzubringen, wenden Sie sich bitte zunächst an den für Sie zuständigen Landesverband. Die Kontaktdaten finden Sie unter https://www.bvl-legasthenie.de/bundesverband/landesverbaende.html

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Teilnahmebedingungen Familienwochenende 2026 BaWü

Teilnahmebedingungen Familienwochenende LVL Baden-Württemberg
Teilnahmebedingungen Familienwochenende 2026

Veranstalter
Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Baden-Württemberg e.V.
Alemannenstraße 1c, 79312 Emmendingen
https:// www.legasthenie-lvl-bw.de


Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für vom Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Baden-Württemberg e.V. (LVL) und den Teilnehmenden im Rahmen des LVL-Familienwochenendes abgeschlossenen Reiseverträge. Zielgruppe, Veranstaltungsort und Teilnahmegebühren sowie die Mindest- und Maximalteilnehmeranzahl ist den jeweiligen aktuellen Angeboten auf der Website des LVL zu entnehmen.

 

Vertragsschluss Anmeldebestätigung
Mit der Anmeldung wird dem LVL als Veranstalter des Familienwochenendes der Abschluss eines Reisevertrages angeboten. Grundlage sind die in der aktuellen und auf der Website des LVL veröffentlichten Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise. Durch die Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Geltung und Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter Nutzung des vom Veranstalter auf seiner Website dafür vorgesehenen Formulars.

Der LVL ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme wird durch eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail erklärt. Mit der Übersendung einer Anmeldebestätigung an den Anmeldenden kommt der Reisevertrag zustande. Der Teilnahmebetrag ist nach dem Versand der Anmeldebestätigung fällig und wird von dem im Onlineformular angegebenen Konto kurz vor Reisebeginn abgebucht. Die Anmeldungen werden grundsätzlich nach der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Sollte die maximale Teilnehmeranzahl bereits erreicht sein, kann eine Anmeldebestätigung nicht erfolgen, der Anmeldende wird umgehend benachrichtigt.

Rücktrittsrecht des Anmeldenden
Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn des Familienwochenendes vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

Tritt der Anmeldende vom Reisevertrag zurück und/oder tritt der Teilnehmende das Familienwochenende nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen verlangen.

Dieser beträgt bis 50 Tage vor Beginn der Veranstaltung pauschal 50,00 Euro, bei einem Rücktritt 49 Tage vor Beginn der Veranstaltung, einem späteren Rücktritt oder Nichtantritt der Familienwochenendes 100 % des Reisepreises.

Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die geforderte pauschale Entschädigung. Das gesetzliche Recht des Anmeldenden gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt unberührt.

Rücktrittsrecht und Kündigung des Veranstalters
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise kündigen:

a. Bis 50 Tage vor Projektbeginn: Bei Nichterreichung der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, die sich aus der Projektausschreibung ergibt. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Anmeldenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise davon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Anmeldende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
b. wenn der Anmeldende oder der Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Teilnahmebetrag nicht fristgerecht bezahlt wird.
Programmänderung
Der Veranstalter behält sich Änderungen des Programms ausdrücklich vor. Der Veranstalter kann nach Vertragsschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des Familienwochenendes nicht beeinträchtigen oder sonst für die Teilnehmenden zumutbar sind. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Haftung/Versicherung
Der Veranstalter haftet für ein gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung des Familienwochenendes. Der Veranstalter haftet aber nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

Haftungsausschluss
Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch fehlerhafte persönliche Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Projektleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten der Teilnehmenden verursacht werden.

Sonstiges
Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter nach den Vorgaben des § 4 Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer Einverständnis, dass die im Rahmen der Anmeldung von ihnen gemachten Angaben zu ihrer Person im Rahmen der Abwicklung der Veranstaltung erfasst, gespeichert, verarbeitet und den Erfordernissen für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung entsprechend an Dritte weitergegeben werden dürfen, soweit der organisatorische Ablauf dies unbedingt erforderlich macht. Im Übrigen werden persönliche Daten nicht ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergegeben.

Der/die Teilnehmende wird darauf hingewiesen, dass die zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen persönlichen Daten vom LVL und dem Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Die zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen Daten werden durch den LVL den Erfordernissen entsprechend nur an Dritte weitergegeben, soweit der organisatorische Ablauf dies unbedingt erforderlich macht. Der Einzug des Teilnahmebetrages erfolgt über einen vom LVL und BVL beauftragten Dienstleister (Einzugszentrale Bonn), der von uns zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet wird. Im Übrigen werden persönliche Daten nicht ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergegeben.

Der Teilnehmende stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten beim LVL und BVL zur Abwicklung der Veranstaltung ausdrücklich zu.

Die gespeicherten persönlichen Daten werden von uns vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Teilnehmenden erfolgt unter Beachtung der DS-GVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Den Teilnehmenden steht das Recht zu, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Veranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Teilnehmenden verpflichtet.

 

Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Teilnahmebedingungen Familienwochenende 2026 Münster

Veranstalter
Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. 
c/o EZB | Blumenweg 9 | 53902 Bad Münstereifel
https://www.bvl-legasthenie.de

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) und den Teilnehmenden im Rahmen des BVL-Familienwochenendes abgeschlossenen Reiseverträge. Zielgruppe, Veranstaltungsort und Teilnahmegebühren sowie die Mindest- und Maximalteilnehmeranzahl ist den jeweiligen aktuellen Angeboten auf der Website des BVL zu entnehmen.
Vertragsschluss Anmeldebestätigung
Mit der Anmeldung wird dem BVL als Veranstalter des Familienwochenendes der Abschluss eines Reisevertrages angeboten. Grundlage sind die in der aktuellen und auf der Website des BVL veröffentlichten Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise. Durch die Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Geltung und Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter Nutzung des vom Veranstalter auf seiner Website dafür vorgesehenen Formulars. 
Der BVL ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme wird durch eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail erklärt. Mit der Übersendung einer Anmeldebestätigung an den Anmeldenden kommt der Reisevertrag zustande. Der Teilnahmebetrag ist nach dem Versand der Anmeldebestätigung fällig und wird von dem im Onlineformular angegebenen Konto kurz vor Reisebeginn abgebucht. Die Anmeldungen werden grundsätzlich nach der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Sollte die maximale Teilnehmeranzahl bereits erreicht sein, kann eine Anmeldebestätigung nicht erfolgen, der Anmeldende wird umgehend benachrichtigt.

Rücktrittsrecht des Anmeldenden
Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn des Familienwochenendes vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Tritt der Anmeldende vom Reisevertrag zurück und/oder tritt der Teilnehmende das Familienwochenende nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen verlangen. 
Dieser beträgt bis 50 Tage vor Beginn der Veranstaltung pauschal 50,00 Euro, bei einem Rücktritt 49 Tage vor Beginn der Veranstaltung, einem späteren Rücktritt oder Nichtantritt der Familienwochenendes 100 % des Reisepreises.

Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die geforderte pauschale Entschädigung. Das gesetzliche Recht des Anmeldenden gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt unberührt.
Rücktrittsrecht und Kündigung des Veranstalters
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise kündigen:
o    a. Bis 50 Tage vor Projektbeginn: Bei Nichterreichung der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, die sich aus der Projektausschreibung ergibt. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Anmeldenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise davon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Anmeldende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
o    b. wenn der Anmeldende oder der Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Teilnahmebetrag nicht fristgerecht bezahlt wird.

Programmänderung
Der Veranstalter behält sich Änderungen des Programms ausdrücklich vor. Der Veranstalter kann nach Vertragsschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des Familienwochenendes nicht beeinträchtigen oder sonst für die Teilnehmenden zumutbar sind. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Haftung/Versicherung
Der Veranstalter haftet für ein gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung des Familienwochenendes. Der Veranstalter haftet aber nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Haftungsausschluss
Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch fehlerhafte persönliche Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Projektleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten der Teilnehmenden verursacht werden.


Sonstiges
Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.


Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter nach den Vorgaben des § 4 Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer Einverständnis, dass die im Rahmen der Anmeldung von ihnen gemachten Angaben zu ihrer Person im Rahmen der Abwicklung der Veranstaltung erfasst, gespeichert, verarbeitet und den Erfordernissen für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung entsprechend an Dritte weitergegeben werden dürfen, soweit der organisatorische Ablauf dies unbedingt erforderlich macht. Im Übrigen werden persönliche Daten nicht ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergegeben.
Der/die Teilnehmende wird darauf hingewiesen, dass die zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen persönlichen Daten vom BVL auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Die zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen Daten werden durch den BVL den Erfordernissen entsprechend nur an Dritte weitergegeben, soweit der organisatorische Ablauf dies unbedingt erforderlich macht. Der Einzug des Teilnahmebetrages erfolgt über einen vom BVL beauftragten Dienstleister (Einzugszentrale Bonn), der von uns zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet wird. Im Übrigen werden persönliche Daten nicht ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergegeben.
Der Teilnehmende stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten beim BVL (und ggf. dem jeweiligen Veranstalter) zur Abwicklung der Veranstaltung ausdrücklich zu.
Die gespeicherten persönlichen Daten werden von uns vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Teilnehmenden erfolgt unter Beachtung der DS-GVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Den Teilnehmenden steht das Recht zu, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Veranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Teilnehmenden verpflichtet.

Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bedingungen unberührt.

 

 

FamWE_Dyskalkulie

Teilnahmebedingungen Familienwochenende 2026 in Münster

 
Veranstalter
Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.
c/o EZB | Blumenweg 9 | 53902 Bad Münstereifel
https://www.bvl-legasthenie.de

 

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) und den Teilnehmenden im Rahmen des BVL-Familienwochenendes abgeschlossenen Reiseverträge. Zielgruppe, Veranstaltungsort und Teilnahmegebühren sowie die Mindest- und Maximalteilnehmeranzahl ist den jeweiligen aktuellen Angeboten auf der Website des BVL zu entnehmen.

Vertragsschluss Anmeldebestätigung

Mit der Anmeldung wird dem BVL als Veranstalter des Familienwochenendes der Abschluss eines Reisevertrages angeboten. Grundlage sind die in der aktuellen und auf der Website des BVL veröffentlichten Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise. Durch die Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Geltung und Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter Nutzung des vom Veranstalter auf seiner Website dafür vorgesehenen Formulars.

Der BVL ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme wird durch eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail erklärt. Mit der Übersendung einer Anmeldebestätigung an den Anmeldenden kommt der Reisevertrag zustande. Der Teilnahmebetrag ist nach dem Versand der Anmeldebestätigung fällig und wird von dem im Onlineformular angegebenen Konto kurz vor Reisebeginn abgebucht. Die Anmeldungen werden grundsätzlich nach der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Sollte die maximale Teilnehmeranzahl bereits erreicht sein, kann eine Anmeldebestätigung nicht erfolgen, der Anmeldende wird umgehend benachrichtigt.

 

Rücktrittsrecht des Anmeldenden

Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn des Familienwochenendes vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

Tritt der Anmeldende vom Reisevertrag zurück und/oder tritt der Teilnehmende das Familienwochenende nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen verlangen.

Dieser beträgt bis 50 Tage vor Beginn der Veranstaltung pauschal 50,00 Euro, bei einem Rücktritt 49 Tage vor Beginn der Veranstaltung, einem späteren Rücktritt oder Nichtantritt der Familienwochenendes 100 % des Reisepreises.


Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die geforderte pauschale Entschädigung. Das gesetzliche Recht des Anmeldenden gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt unberührt.

Rücktrittsrecht und Kündigung des Veranstalters

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise kündigen:

    • a. Bis 50 Tage vor Projektbeginn: Bei Nichterreichung der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, die sich aus der Projektausschreibung ergibt. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Anmeldenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise davon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Anmeldende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
    • b. wenn der Anmeldende oder der Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Teilnahmebetrag nicht fristgerecht bezahlt wird.

 

Programmänderung

Der Veranstalter behält sich Änderungen des Programms ausdrücklich vor. Der Veranstalter kann nach Vertragsschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des Familienwochenendes nicht beeinträchtigen oder sonst für die Teilnehmenden zumutbar sind. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Haftung/Versicherung

Der Veranstalter haftet für ein gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung des Familienwochenendes. Der Veranstalter haftet aber nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

Haftungsausschluss

Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch fehlerhafte persönliche Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Projektleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten der Teilnehmenden verursacht werden.

Sonstiges

Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter nach den Vorgaben des § 4 Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer Einverständnis, dass die im Rahmen der Anmeldung von ihnen gemachten Angaben zu ihrer Person im Rahmen der Abwicklung der Veranstaltung erfasst, gespeichert, verarbeitet und den Erfordernissen für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung entsprechend an Dritte weitergegeben werden dürfen, soweit der organisatorische Ablauf dies unbedingt erforderlich macht. Im Übrigen werden persönliche Daten nicht ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergegeben.

Der/die Teilnehmende wird darauf hingewiesen, dass die zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen persönlichen Daten vom BVL auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Die zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen Daten werden durch den BVL den Erfordernissen entsprechend nur an Dritte weitergegeben, soweit der organisatorische Ablauf dies unbedingt erforderlich macht. Der Einzug des Teilnahmebetrages erfolgt über einen vom BVL beauftragten Dienstleister (Einzugszentrale Bonn), der von uns zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet wird. Im Übrigen werden persönliche Daten nicht ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergegeben.

Der Teilnehmende stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten beim BVL (und ggf. dem jeweiligen Veranstalter) zur Abwicklung der Veranstaltung ausdrücklich zu.

Die gespeicherten persönlichen Daten werden von uns vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Teilnehmenden erfolgt unter Beachtung der DS-GVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Den Teilnehmenden steht das Recht zu, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Veranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Teilnehmenden verpflichtet.

 

Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.