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Teilnahmebedingungen Familienwochenende LVL Baden-Württemberg

Teilnahmebedingungen Familienwochenende 2025 in Schwäbisch Hall

 

Veranstalter

Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Baden-Württemberg e.V.
Alemannenstraße 1c, 79312 Emmendingen

 

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für vom Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Baden-Württemberg e.V. (LVL) und den Teilnehmenden im Rahmen des LVL-Familienwochenendes abgeschlossenen Reiseverträge. Zielgruppe, Veranstaltungsort und Teilnahmegebühren sowie die Mindest- und Maximalteilnehmeranzahl ist den jeweiligen aktuellen Angeboten auf der Website des LVL zu entnehmen.

 

Vertragsschluss Anmeldebestätigung

Mit der Anmeldung wird dem LVL als Veranstalter des Familienwochenendes der Abschluss eines Reisevertrages angeboten. Grundlage sind die in der aktuellen und auf der Website des LVL veröffentlichten Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise. Durch die Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Geltung und Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter Nutzung des vom Veranstalter auf seiner Website dafür vorgesehenen Formulars.

Der LVL ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme wird durch eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail erklärt. Mit der Übersendung einer Anmeldebestätigung an den Anmeldenden kommt der Reisevertrag zustande. Der Teilnahmebetrag ist nach dem Versand der Anmeldebestätigung fällig und wird von dem im Onlineformular angegebenen Konto kurz vor Reisebeginn abgebucht. Die Anmeldungen werden grundsätzlich nach der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Sollte die maximale Teilnehmeranzahl bereits erreicht sein, kann eine Anmeldebestätigung nicht erfolgen, der Anmeldende wird umgehend benachrichtigt.

Rücktrittsrecht des Anmeldenden

Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn des Familienwochenendes vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

Tritt der Anmeldende vom Reisevertrag zurück und/oder tritt der Teilnehmende das Familienwochenende nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen verlangen.

Dieser beträgt bis 50 Tage vor Beginn der Veranstaltung pauschal 50,00 Euro, bei einem Rücktritt 49 Tage vor Beginn der Veranstaltung, einem späteren Rücktritt oder Nichtantritt der Familienwochenendes 100 % des Reisepreises.

Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die geforderte pauschale Entschädigung. Das gesetzliche Recht des Anmeldenden gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt unberührt.

Rücktrittsrecht und Kündigung des Veranstalters

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise kündigen:

    • a. Bis 50 Tage vor Projektbeginn: Bei Nichterreichung der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, die sich aus der Projektausschreibung ergibt. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Anmeldenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise davon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Anmeldende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
    • b. wenn der Anmeldende oder der Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Teilnahmebetrag nicht fristgerecht bezahlt wird.

Programmänderung

Der Veranstalter behält sich Änderungen des Programms ausdrücklich vor. Der Veranstalter kann nach Vertragsschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des Familienwochenendes nicht beeinträchtigen oder sonst für die Teilnehmenden zumutbar sind. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Haftung/Versicherung

Der Veranstalter haftet für ein gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung des Familienwochenendes. Der Veranstalter haftet aber nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

Haftungsausschluss

Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch fehlerhafte persönliche Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Projektleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten der Teilnehmenden verursacht werden.

Sonstiges

Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter nach den Vorgaben des § 4 Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer Einverständnis, dass die im Rahmen der Anmeldung von ihnen gemachten Angaben zu ihrer Person im Rahmen der Abwicklung der Veranstaltung erfasst, gespeichert, verarbeitet und den Erfordernissen für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung entsprechend an Dritte weitergegeben werden dürfen, soweit der organisatorische Ablauf dies unbedingt erforderlich macht. Im Übrigen werden persönliche Daten nicht ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergegeben.

Der/die Teilnehmende wird darauf hingewiesen, dass die zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen persönlichen Daten vom LVL und dem Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Die zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen Daten werden durch den LVL den Erfordernissen entsprechend nur an Dritte weitergegeben, soweit der organisatorische Ablauf dies unbedingt erforderlich macht. Der Einzug des Teilnahmebetrages erfolgt über einen vom LVL und BVL beauftragten Dienstleister (Einzugszentrale Bonn), der von uns zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet wird. Im Übrigen werden persönliche Daten nicht ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergegeben.

Der Teilnehmende stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten beim LVL und BVL zur Abwicklung der Veranstaltung ausdrücklich zu.

Die gespeicherten persönlichen Daten werden von uns vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Teilnehmenden erfolgt unter Beachtung der DS-GVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Den Teilnehmenden steht das Recht zu, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Veranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Teilnehmenden verpflichtet.

 

Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.