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Antrag auf Förderung nach § 35a SGB VIII abgelehnt – Was tun?

Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf “Eingliederungshilfe“ zu stellen. Wird Ihr Antrag dafür genehmigt, trägt das Jugendamt die Kosten einer außerschulischen Förderung/Therapie. Der Gesetzgeber setzt hierbei eine seelische Behinderung voraus, von der die Betroffenen bedroht sind und die mit einem ärztlichen Gutachten belegt werden muss.

Doch was tun, wenn Ihr Kind nach Meinung des Jugendamts die Vorgaben für den Anspruch auf die sogenannte Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII nicht erfüllt? Welche Möglichkeiten haben Eltern gegen einen Ablehnungsbescheid vorzugehen? Was sollten Eltern dazu wissen und was gibt es dabei zu beachten?

Wie kann Kindern, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, noch geholfen werden? Denn nur mit entsprechender Unterstützung ist den Betroffenen die Teilhabe an der Gesellschaft möglich.

Frau Jeschke ist seit mehreren Jahren Fachanwältin im Bereich Familienrecht in Berlin tätig. Ehrenamtlich engagiert sie sich als Vorstandsmitglied eines Vereins für Menschen mit Behinde-rungen und setzt sich für die Teilhabe von behinderten Menschen an der Gesellschaft ein.

Während des Vortrags bzw. im Anschluss haben Sie die Möglichkeit Ihre Fragen zum Thema zu stellen.

Termin: 25.05.2019 | 11:30 bis 13:00 Uhr

Ort: Epiphaniengemeinde, Knobelsdorffstr. 72, 14059 Berlin

Kostenbeitrag für Nicht-Mitglieder: 10 Euro (inklusive kleinem Imbiss im Anschluss) - Mitglieder frei

Bitte melden Sie sich an, damit Ihr Platz gesichert ist. - Per E-Mail: oder Telefon: 030-43666333.

 

Termin Eigenschaften

Termin 25. Mai 2019
Termin - Ende 25. Mai 2019
Ort Epiphaniengemeinde Berlin