BVL Sondernewsletter Juli 2023 - Zeugnisvermerk bei Legasthenie

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Liebe Leserinnen und Leser,

am 28.06.2023 fand am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von drei (ehemaligen) Abiturienten aus Bayern statt. Diese klagten gegen die Zulässigkeit eines in das Abiturzeugnis aufgenommenen Vermerks, der auf die Nicht-Benotung der Rechtschreibleistungen hinweist. Im Rahmen des Verfahrens wurde auch dem BVL die Möglichkeit eingeräumt, an der Verhandlung mit drei Vertretern teilzunehmen und Stellung zu nehmen.

Die Presse hat zur mündlichen Verhandlung umfangreich berichtet. Auf unserer Webseite haben wir aus diesem Anlass unter https://www.bvl-legasthenie.de/aktuelles.html eine Auswahl von Pressebeiträgen zusammengestellt und möchten Sie auch über diesen Newsletter dazu informieren.

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ZDF heute - Darf Legasthenie im Abiturzeugnis stehen?

Beitrag von Laura Kress - 28.06.2023 13:42 Uhr: Probleme beim Lesen und Schreiben - damit haben Menschen mit Lese-Rechtschreibstörung zu kämpfen. In Deutschland betrifft das insgesamt 3,5 Millionen Menschen. In manchen Bundesländern wird die Rechtschreibung von Schülern mit Legasthenie deshalb nicht bewertet. Dass sich das am Ende aber im Abiturzeugnis niederschlägt, finden die drei Beschwerdeführer aus Bayern ungerecht. …

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ARD Tagesschau - Darf Legasthenie im Zeugnis erwähnt werden?

Beitrag von Gigi Deppe - 28.06.2023 11:32 Uhr: "Hey, ich bin Toni und ich studiere Physik." "Hallo, ich bin Patrick, bin gelernter Zweiradmechatroniker, aktuell auf dem Weg zu meinem Meister." "Ich bin Svea, und examinierte Krankenschwester und Medizinstudentin." Die Jungen Aktiven beim Bundesverband Legasthenie haben einen Film über sich ins Netz gestellt und bekennen sich dazu: Ja, sie sind Legastheniker. "Legasthenie ist kein Grund, seine Träume aufzugeben", heißt es in ihrem Film. Und: "Verwirkliche deine Ziele." …

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SWR Wissen - Legasthenie Bundesverband lehnt Zeugnisvermerk ab

Beitrag von Stefan Troendle - 28.6.2023, 15:10 Uhr: „Diskriminierung per Zeugnis?“ lautet das  Schwerpunktthema des Beitrags von SWR Wissen, der sich mit dem Verfahren der drei (ehemaligen) Abiturienten aus Bayern befasst. Der Moderator, Stefan Troendle, führt darin ein Interview mit Annette Höinghaus (BVL). Diese erklärt, dass der BVL in dem Vermerk im Zeugnis eine Diskriminierung von Schülern sieht und berichtet zu Vorurteilen, die gegenüber Menschen mit Legasthenie geäußert werden.

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NDR INFO - Beschwerde am Verfassungsgericht: Legasthenie nicht im Abi-Zeugnis

Beitrag von Birgit Langhammer – 28.06.2023: „Rechtschreibung ist ein Thema, bei dem viele zusammenzucken“, so beginnt der Beitrag, in dem auch Annette Höinghaus (BVL) zu Wort kommt. Diese betont darin unter anderem die Wichtigkeit der fachlichen Kompetenz, die bei Menschen mit Legasthenie gegeben ist. Es seien allein die technischen Fertigkeiten des Rechtschreibens eingeschränkt, die durch technische Hilfsmittel kompensiert werden können.

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Merkur.de - Verfassungswidrig? Legastheniker rügen Zeugnisvermerke

(dpa) 29.06.2023, 07:06 Uhr: Wer stellt jemanden ein, in dessen Zeugnis steht: „Auf die Bewertung von Rechtschreibung wurde verzichtet“? Drei ehemalige Abiturienten aus Bayern mit einer Lese-Rechtschreib-Störung meinen, dass viele Arbeitgebende durch den Hinweis abgeschreckt werden. Sie klagten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. „Jeder, der das liest, kann nur denken, dass der Bewerber zu dumm und grottenschlecht für alles ist“, hieß es in ihrer Stellungnahme, die Anwalt Thomas Schneider in der Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe verlas. …

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ZEIT ONLINE - Kultusminister verteidigt Zeugnisvermerke bei Legasthenie

dpa Bayern, aktualisiert am 28. Juni 2023, 19:03 Uhr: …Die drei bayerischen Schüler, die 2010 Abitur machten, sehen sich durch die Zeugnisbemerkung diskriminiert und klagten sich durch die Instanzen. 2015 erteilte ihnen das Bundesverwaltungsgericht eine Absage, weil nach seiner Ansicht kein Anspruch auf Notenschutz bestehe ohne dessen Dokumentation im Zeugnis. In der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht bekräftigten die Männer in ihrer Stellungnahme, dass die Kommentare sie im Berufsleben einschränken. «Das ist, als ob wir einen Stempel bekommen mit der Aufschrift: Vorsicht, willst du mich wirklich einstellen?»

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RND/dpa - Werden Legastheniker durch Zeugnisvermerke benachteiligt?

29.06.2023, 15:12 Uhr: Zeugnisse sehen nicht für alle gleich aus. Menschen mit Legasthenie etwa erhalten in einigen Fällen einen Vermerk darüber, dass ihre Rechtschreibung nicht benotet wurde. Das geht so nicht, finden drei bayerische Abiturienten und zogen vor das höchste deutsche Gericht. …

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LTO Legal Tribune Online  - Bundesverfassungsgericht zur Transparenz von Behinderungen: Ist der Legasthenie-Vermerk im Abi-Zeugnis verfassungskonform?

Beitrag von Dr. Christian Rath - 29.06.2023: Es gibt Bundesländer, die sind gegenüber Legastheniker-Schülern rücksichtsvoller als andere Bundesländer. Sie ermöglichen es, dass in der gymnasialen Oberstufe auf die Bewertung der Rechtschreibung verzichtet wird. Doch die Rücksichtnahme hat eine Kehrseite: Im Abitur-Zeugnis findet sich dann ein entsprechender Vermerk, der die Schulabgänger für potenzielle Arbeitgeber als Legastheniker sichtbar macht. Dass eine Lese- und Rechtschreibstörung nicht gerade die Einstellungs-Chancen erhöht, liegt auf der Hand. …

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Spektrum.de SciLogs - Legasthenie vorm Bundesverfassungsgericht

Beitrag von Henning Lobin, 02.07.2023: Vor einigen Wochen erhielt ich eine Ladung vors Bundesverfassungsgericht. Ich sollte als Sachverständiger bei einer Verhandlung zum Thema Legasthenie-Vermerk in Abiturzeugnissen fungieren, denn dagegen hatte es eine Verfassungsbeschwerde gegeben. Das Gericht wollte wissen, welche Bedeutung die Orthografie im Deutschen hat. Am 28. Juni hat die Verhandlung nun stattgefunden. …

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Wir erwarten gespannt in den nächsten Monaten das Urteil und werden Sie dann wieder über unseren Newsletter informieren.

Allen Schulabgängern wünschen wir viel Erfolg bei den nächsten Schritten, allen anderen Schülern und ihren Familien wünschen wir eine schöne Ferienzeit!

Herzliche Grüße

Ihr BVL-Team
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Impressum:

Herausgeber

BVL-Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.
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Postfach 201338
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Tanja Scherle, Annette Höinghaus

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