TN-Bedingung BVL-Seminar Elterngruppenleiter
Teilnahmebedingungen Wochenende für Elterngruppenleiter
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) und den Teilnehmenden im Rahmen des Wochenendes für Elterngruppenleiter abgeschlossenen Reiseverträge. Zielgruppe, Veranstaltungsort und Teilnahmegebühren sowie die Mindest- und Maximalteilnehmeranzahl ist den jeweiligen aktuellen Angeboten auf der Website zu entnehmen.
Vertragsschluss Anmeldebestätigung
Mit der Anmeldung wird dem BVL als Veranstalter des Wochenendes für Elterngruppenleiter der Abschluss eines Reisevertrages angeboten. Grundlage sind die in der aktuellen und auf der Website des BVL veröffentlichten Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise. Durch die Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Geltung und Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter Nutzung des vom Veranstalter auf seiner Website dafür vorgesehenen Formulars.
Der BVL ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme wird durch eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail erklärt. Mit der Übersendung einer Anmeldebestätigung an den Anmeldenden kommt der Reisevertrag zustande. Der Teilnahmebetrag ist nach dem Versand der Anmeldebestätigung fällig und wird von dem im Onlineformular angegebenen Konto kurz vor Reisebeginn abgebucht. Die Anmeldungen werden grundsätzlich nach der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Sollte die maximale Teilnehmeranzahl bereits erreicht sein, kann eine Anmeldebestätigung nicht erfolgen, der Anmeldende wird umgehend benachrichtigt.
Rücktrittsrecht des Anmeldenden
Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Tritt der Anmeldende vom Reisevertrag zurück und/oder tritt der Teilnehmende das Seminarwochenende nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen verlangen.
Dieser beträgt bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn des Seminarwochenendes pauschal 15,00 Euro, bei einem späteren Rücktritt oder Nichtantritt des Wochenendes 100 % des Reisepreises.
Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die geforderte pauschale Entschädigung. Das gesetzliche Recht des Anmeldenden gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt unberührt.
Rücktrittsrecht und Kündigung des Veranstalters
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise kündigen:
- a. Bis 70 Tage vor Projektbeginn: Bei Nichterreichung der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, die sich aus der Projektausschreibung ergibt. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Anmeldenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise davon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Anmeldende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- b. wenn der Anmeldende oder der Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Teilnahmebetrag nicht fristgerecht bezahlt wird.
Programmänderung
Der Veranstalter behält sich Änderungen des Programms ausdrücklich vor. Der Veranstalter kann nach Vertragsschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des Seminarwochenendes nicht beeinträchtigen oder sonst für die Teilnehmenden zumutbar sind. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Haftung/Versicherung
Der Veranstalter haftet für ein gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung des Seminarwochenendes. Der Veranstalter haftet aber nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Haftungsausschluss
Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch fehlerhafte persönliche Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Projektleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten der Teilnehmenden verursacht werden.
Sonstiges
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Widerruf
Der Anmeldende hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Erhalt der Anmeldebestätigung.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die Anmeldende den Veranstalter
BVL – Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.
c/o Einzugszentrale Bonn
Postfach 20 13 38
53145 Bonn
E-Mail:
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Macht dieser von der Möglichkeit Gebrauch, so wird der Veranstalter unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter nach den Vorgaben des § 4 Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer Einverständnis, dass die im Rahmen der Anmeldung von ihnen gemachten Angaben zu ihrer Person im Rahmen der Abwicklung der Veranstaltung erfasst, gespeichert, verarbeitet und den Erfordernissen für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung entsprechend an Dritte weitergegeben werden dürfen, soweit der organisatorische Ablauf dies unbedingt erforderlich macht. Im Übrigen werden persönliche Daten nicht ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergegeben.
Der Teilnehmende wird darauf hingewiesen, dass die zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen persönlichen Daten vom BVL auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Die zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen Daten werden durch den BVL den Erfordernissen entsprechend nur an Dritte weitergegeben, soweit der organisatorische Ablauf dies unbedingt erforderlich macht. Der Einzug des Teilnahmebetrages erfolgt über einen vom BVL beauftragten Dienstleister (Einzugszentrale Bonn), der von uns zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet wird. Im Übrigen werden persönliche Daten nicht ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergegeben.
Der Teilnehmende stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten beim BVL (und ggf. dem jeweiligen Veranstalter) zur Abwicklung der Veranstaltung ausdrücklich zu.
Die gespeicherten persönlichen Daten werden von uns vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Teilnehmenden erfolgt unter Beachtung der DS-GVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Digitalen Dienste Gesetzes (DDG). Den Teilnehmenden steht das Recht zu, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Veranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Teilnehmenden verpflichtet.