Teilnahmebedingungen STEP
Teilnahmebedingungen STEP 2025
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) und den Teilnehmenden im Rahmen von STEP abgeschlossenen Reiseverträge. Zielgruppe, Veranstaltungsort und Teilnahmegebühren sowie die Mindest- und Maximalteilnehmeranzahl ist den jeweiligen aktuellen Angeboten auf der Website des BVL zu entnehmen.
Vertragsschluss Anmeldebestätigung
Mit der Anmeldung wird dem BVL als Veranstalter von STEP der Abschluss eines Reisevertrages angeboten. Grundlage sind die in der aktuellen und auf der Website des BVL veröffentlichten Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise. Durch die Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Geltung und Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter Nutzung des vom Veranstalter auf seiner Website dafür vorgesehenen Formulars.
Der BVL ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme wird durch eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail erklärt. Mit der Übersendung einer Anmeldebestätigung an den Anmeldenden kommt der Reisevertrag zustande. Der Teilnahmebetrag ist nach dem Versand der Anmeldebestätigung fällig und wird von dem im Onlineformular angegebenen Konto kurz vor Reisebeginn abgebucht. Die Anmeldungen werden grundsätzlich nach der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Sollte die maximale Teilnehmeranzahl bereits erreicht sein, kann eine Anmeldebestätigung nicht erfolgen, der Anmeldende wird umgehend benachrichtigt.
Informationspflicht
Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden des Jugendprojektes STEP obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Um der Aufsichts- und Fürsorgepflicht im erforderlichen Maß nachkommen zu können, ist es notwendig schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungserfordernisse) der Teilnehmenden zu erhalten. Der Teilnehmende bzw. die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich daher, dem Veranstalter derartige Informationen bei der Anmeldung mitzuteilen. Sollten wichtige Umstände nach der Anmeldung eintreten bzw. bekannt werden, verpflichtet sich der/die Teilnehmende bzw. die gesetzlichen Vertreter die Information umgehend schriftlich nachzuholen.
Rücktrittsrecht des Anmeldenden
Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn des Jugendprojektes STEP vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem personensorgeberechtigten Vertreter erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Tritt der/die Anmeldende vom Reisevertrag zurück und/oder tritt der/die Teilnehmende das Jugendprojekt STEP nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt bis 70 Tage vor Beginn des Jugendprojektes STEP pauschal 50,00 Euro, bei einem Rücktritt 69 bis 14 Tage vor Beginn des Jugendprojektes STEP 60 %, bei einem späteren Rücktritt oder Nichtantritt der Jugendprojektwoche STEP 80 % des Reisepreises.
Dem/der Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die geforderte pauschale Entschädigung. Das gesetzliche Recht des/der Anmeldenden gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmenden zu stellen, bleibt unberührt.
Rücktrittsrecht und Kündigung des Veranstalters
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise kündigen:
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- a. Bis 70 Tage vor Projektbeginn: Bei Nichterreichung der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, die sich aus der Projektausschreibung ergibt. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Anmeldenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise davon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der/die Anmeldende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- b. Der Veranstalter kann unverzüglich nach Erhalt der Teilnehmerinformationen vom Reisevertrag zurücktreten, wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für den Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist. In diesem Fall wird der etwa schon geleistete Teilnahmebeitrag in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
- c. wenn der/die Anmeldende oder Teilnehmende seine/ihre vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Teilnahmebetrag nicht fristgerecht bezahlt wird;
- d. bei einem späteren – auch erst während des Jugendprojektes S.T.E.P.– Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung des Jugendprojektes STEP wesentlicher persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden, die erkennen lassen, dass die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für Teilnehmenden und Veranstalter verbunden sind;
- e. wenn der/die Teilnehmende die Durchführung des Jugendprojektes STEP ungeachtet einer Abmahnung der Projektleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht oder eine weitere schadensfreie Durchführung des Jugendprojektes STEP nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilenehmende sonst in einem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist.
Programmänderung
Der Veranstalter behält sich Änderungen des Programms ausdrücklich vor. Der Veranstalter kann nach Vertragsschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des Jugendprojektes STEP nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. Der Veranstalter verpflichtet sich, den/die Teilnehmenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Haftung/Versicherung
Der Veranstalter haftet für ein gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung des Jugendprojektes STEP. Der Veranstalter haftet aber nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Haftungsausschluss
Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch fehlerhafte persönliche Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Projektleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmenden verursacht werden.
Sonstiges
Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.