Die Ansprechpartner in unseren 16 Landesverbänden informieren Sie vor Ort ausführlich über die Symptome und zur Früherkennung einer Rechenstörung. Über das bundesweite BVL-Beratungstelefon erhalten Sie eine Erstberatung. Besprechen Sie die Schwierigkeiten Ihres Kindes im ersten Schritt auch mit der Mathematiklehrkraft.
Sprechen Sie Ihren behandelnden Kinderarzt an und bitten Sie ihn um Überweisung zu einem Facharzt für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie, -psychotherapie, der eine detaillierte Diagnostik nach ICD-10 durchführen kann.
Sie sollten so schnell wie möglich für Sicherheit über eine detaillierte Diagnose sorgen. Wenn eine Dyskalkulie vorliegt, ist davon auszugehen, dass sie schon seit Beginn des ersten Schuljahres besteht. Je länger Sie abwarten, desto stärker wird die Rechenstörung Ihres Kindes. Bitten Sie Ihren Kinderarzt um Überweisung zu einem Facharzt, der eine fachkundige Diagnose erstellen kann. Stimmen Sie sich auch mit der Lehrerin Ihrer Tochter über das Vorgehen ab und welche individuelle Förderung in der Schule möglich ist. Leider sehen nur einzelne Bundesländer eine schulische Förderung bei Dyskalkulie vor. Für detaillierte Informationen über die schulischen Regelungen in Ihrem Bundesland stehen Ihnen unsere Ansprechpartner im jeweiligen Landesverband gerne zur Verfügung.
Ein dauerhaft an den Fingern oder mit Zählhilfen abzählendes Kind ist in den allermeisten Fällen ein rechenschwaches Kind. Denn zum Ende des zweiten Schuljahres wenden Kinder sonst andere Lösungsstrategien und -wege an. Wenn auch dann noch ausschließlich oder meist die Zählstrategie als Lösungsweg dient, ist davon auszugehen, dass die Grundlagen der Mathematik nicht verstanden werden konnten. Weitere Informationen über häufige Anzeichen einer möglichen Dyskalkulie finden Sie hier oder auch in unserer Informationsbroschüre Dsykalkulie
Es ist anzunehmen, dass Ihre Tochter die sogenannten "Luftfinger" als Lösungsstrategie benutzt. Dabei schließen Kinder die Augen und zählen das Ergebnis ab. Jedes Mal, wenn eine Zahl hinzugefügt oder abgezogen wird, bewegen sie den Kopf. Hier handelt es sich um ein Abzählen und nicht um ein Errechnen des Ergebnisses.
Weitere Fragen und Antworten sowie Unterstützung und Argumentationshilfen erhalten Sie als BVL-Mitglied in unserem Mitgliederbereich, über unser bundesweites Beratungstelefon sowie bei den Ansprechpartnern in den einzelnen Landesverbänden.