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1. Ich bin schon seit Jahren als Förderlehrer aktiv und habe mich ständig weitergebildet. Kann ich vom BVL den Titel "Dyslexietherapeut" erhalten?

Der BVL zertifiziert ausschließlich Weiterbildungseinrichtungen, die dann berechtigt sind, den Titel Dyslexietherapeut nach BVL zu vergeben. Der BVL kann es leider zeitlich nicht leisten, die Qualifikation von Einzelpersonen zu prüfen.

2. Kann mir der BVL eine Weiterbildungseinrichtung empfehlen, wo ich eine gute Zusatzausbildung absolvieren kann?

Bei der Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten ist es dem BVL kaum möglich, tiefer Einblick zu nehmen. Deshalb können wir auch keine Empfehlungen aussprechen. Sie können aber anhand unseres Anforderungsprofils selber hinterfragen, inwieweit der Standard in der jeweiligen Einrichtung umgesetzt wird.

3. Ich habe schon vor einiger Zeit meine Ausbildung in der Einrichtung XY, die jetzt zertifiziert ist, erfolgreich abgeschlossen. Kann ich nachträglich das Zertifikat erhalten?

Nein. Die Einrichtungen können nur ab dem Zeitpunkt der Zertifizierung den Titel "Dyslexietherapeut nach BVL" verleihen. Rückwirkend ist das leider nicht möglich.

4. Ich erfülle die Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung nicht, habe aber durch meine praktische Arbeit sehr viel Erfahrung mit Legasthenikern. Kann ich trotzdem an der Weiterbildung zum Dyslexietherapeuten teilnehmen?

Hier müssen Sie sich an die zertifizierten Weiterbildungseinrichtungen wenden. Dort wird dann geprüft, ob eine Ausnahme gemacht werden kann, wenn Sie die Grundvoraussetzungen über andere Wege erfüllen.

5. Können Sie mir Informationen zur Weiterbildung bei XY zukommen lassen, da diese Einrichtung von Ihnen zertifiziert wurde?

Wenden Sie sich bitte direkt an die Weiterbildungseinrichtung, die Ihnen dann die gewünschten Informationen zukommen lässt.

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