Button um den ReadSpeaker Presenter aufzurufen

Empfehlung der KMK (Kultusministerkonferenz)

Die Schule hat die Aufgabe, den Kindern den Schriftspracherwerb zu vermitteln. Bei ihr liegt demzufolge bei auftretenden Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten auch die Verantwortung, individuell zu fördern.

2007 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) einen Beschluss zu den "Grundsätzen zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens" gefasst. Dieser Beschluss soll den einzelnen Bundesländern helfen, Regelungen für den Umgang mit den betroffenen Kindern zu schaffen.

Leider ist es nicht gelungen, in den Bundesländern einheitliche Regelungen zu verabschieden, die den Schülern z.B. bei einem Umzug die gleichen Rahmenbedingungen verschaffen. Hier ist es außerordentlich wichtig, sich über die Erlasse / Verwaltungsvorschriften in den einzelnen Bundesländern zu informieren, da die Nachteilsausgleiche und Förderung sehr stark voneinander abweichen.

Leider wird in der schulischen Praxis nur vereinzelt gezielte Förderung für Kinder mit einer Legasthenie (Lese-/Rechtschreibschwäche) angeboten.

Nachteilsausgleich

Unabhängig von der Förderung sollten die betroffenen Kinder einen Nachteilsausgleich erhalten, der folgende Punkte umfasst:

Der Nachteilsausgleich sollte sich über alle Schulfächer, die Lesen und Schreiben erfordern, erstrecken und bis zum Schul- bzw. Ausbildungsabschluss gelten.

individuelle Förderung in Kleingruppen

Die Grundvoraussetzung für eine gute und anforderungsgerechte Förderung ist die Erstellung individueller Förderkonzepte, die auf einer umfassenden Diagnostik basieren müssen.

Entscheidend für eine gute Förderung ist das Arbeiten in Kleingruppen von max. 4 bis 6 Schülern. Dabei ist auf das Entwicklungsniveau des Kindes zu achten. Es ist außerordentlich schwierig, Empfehlungen für wirksame Förderansätze auszusprechen, da es nur wenige Studien gibt, die sich mit der Prüfung der Wirksamkeit von Förderansätzen beschäftigen. Z.T. konnte die Wirksamkeit verschiedener Ansätze nur in der außerschulischen Förderung überprüft werden und es liegen keine Erkenntnisse zur Übertragbarkeit auf Schulen vor. Wir haben uns hier nur auf die Ansätze beschränkt, bei denen eine Wirksamkeit in Studien nachgewiesen wurde.

Förderansätze

Abhängig von der Klassenstufe und dem damit zu unterstellenden Entwicklungsniveau können folgende Förderansätze empfohlen werden:

1. bis Mitte der 2. Klasse: Hier kann anhand empirischer Befunde die Förderung der phonologischen Bewusstheit empfohlen werden. Die Förderansätze bauen auf folgenden Punkten auf:

Darüber hinaus ist der Einsatz spezieller Lesetrainings, die die Lesegenauigkeit und das Leseverständnis fördern, vorteilhaft.

Mitte der 2. Klasse bis Ende 4. Klasse

5. und 6. Klasse

Es liegen leider für die weiteren Schulklassen keine Studien vor, aus denen Empfehlungen zu Fördermaßnahmen abgeleitet werden können.

Wichtig ist es hier, die Lesefertigkeiten weiter zu verfestigen, um dem ansteigenden Lernstoff und auch dem Umfang des selbst zu erlesenden Lernstoffes gerecht werden zu können. Auch das Einsetzen spezieller Arbeitshilfen wie Computer, Lexika usw. sowie ein strukturiertes Lernen und Arbeiten sollte weiter trainiert werden.

Eine schulische Förderung beim Erlernen von Fremdsprachen ist bis heute leider nicht in den Erlassen / Verwaltungsvorschriften geregelt.

Verständnis

Sehr wichtig sind — unabhängig von der Ausbildung, den Fördermöglichkeiten oder der bildungspolitischen Situation — die motivierende Stärkung und die Erhaltung des Selbstwertgefühls der betroffenen Schüler. Leider scheint es bis heute noch an der Tagesordnung zu sein, die Kinder durch Unkenntnis oder mangelndes Verständnis unter starken seelischen Druck zu setzen, der kontraproduktiv zu allen Fördermaßnahmen ist. Lob und Anerkennung jeder kleinen erreichten Weiterentwicklung ist die beste schulische Fördermaßnahme — die dazu noch kostenneutral ist!

Startseite