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Grundsätze zur schulischen Förderung bei Dyskalkulie

Leider hat die Kultusministerkonferenz (KMK) im Jahr 2007 keine Grundsätze zur schulischen Förderung bei Rechenschwierigkeiten empfohlen. Dennoch haben mittlerweile einzelne Bundesländer (Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,... ) erkannt, dass Kinder mit einer Dyskalkulie ebenfalls dringend schulische Nachteilsausgleiche benötigen. Die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Länder lassen sich jedoch meist in den regulären Verwaltungsvorschriften finden, weniger in speziellen Erlassen.

Wir bitten Sie daher bei Fragen zur schulischen Regelung direkt mit dem entsprechenden Landesverband Kontakt aufzunehmen.

Der KMK wurde im Jahr 2003 folgende BVL-Vorschläge zur Gestaltung von Grundsätzen zur schulischen Förderung bei Dyskalkulie eingereicht.

Welche Maßnahmen wären unserer Meinung nach wünschenswert?

Berücksichtigung von individuellem

Differenzierte Leistungsfeststellung und -bewertung durch:

Fördermaßnahmen

Kooperation

Lehreraus- und fortbildung

Verständnis

Sehr wichtig sind — unabhängig von der Ausbildung, den Fördermöglichkeiten oder der bildungspolitischen Situation — die motivierende Stärkung und die Erhaltung des Selbstwertgefühls der betroffenen Schüler. Leider scheint es bis heute noch an der Tagesordnung zu sein, die Kinder durch Unkenntnis oder mangelndes Verständnis unter starken seelischen Druck zu setzen, der kontraproduktiv zu allen Fördermaßnahmen ist. Lob und Anerkennung jeder kleinen erreichten Weiterentwicklung ist die beste schulische Fördermaßnahme — die dazu noch kostenneutral ist!

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