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Neues Rechtsgutachten zu den KMK-Grundsätzen vom 15.11.2007

Schüler und Schülerinnen mit Legasthenie oder Dyskalkulie sehen sich in der Schule mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert, die im ungünstigsten Fall die gesamte Schulausbildung und damit die späteren Chancen im Berufsleben erheblich beeinträchtigen können. Das Europäische Parlament hat vor diesem Hintergrund im Oktober 2007 eine Erklärung angenommen, in welcher Kommission und Rat u.a. dazu aufgefordert werden, eine Charta für dysfunktionale Kinder zu erstellen, die Anerkennung von Dysfunktionen als Behinderung zu unterstützen und bewährte Verfahren zur frühzeitigen Beachtung und Erkennung sowie systematischen Diagnostik und Betreuung zu fördern, um effiziente pädagogische Strukturen für betroffene Kinder und Jugendliche zu schaffen. In Deutschland haben Schulministerien, Schulverwaltung und Schulen diese Problematik ebenfalls seit langem erkannt und ein Bündel von Maßnahmen vorgesehen, diesen Schülern und Schülerinnen zu einer erfolgreichen Schullaufbahn zu verhelfen. Vor wenigen Wochen haben die Kultusminister der Länder sich erneut auf "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen" verständigt.

Im Folgenden soll dieser Beschluss der KMK von Nov. 2007 in seinen Kernaussagen erläutert werden. Anschließend wird herausgestellt, dass Legasthenie und Dyskalkulie als Behinderungen im Rechtssinne zu verstehen sind. Sodann werden der Verfassungsrahmen zur Sicherung der Chancengleichheit nachgezogen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Schulministerien, die Schulverwaltung und die Schulen für die Umsetzung des Beschlusses der KMK erläutert. Den Abschluss bildet eine Zusammenstellung der wesentlichen Ergebnisse

Lesen Sie hier das komplette Rechtsgutachten

KMK-Grundsätze

Neue KMK-Empfehlung – Diskriminierung von Legasthenikern und Dyskalkulikern

Im Dezember wurde die neue KMK-Empfehlung "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen" veröffentlicht. Die Empfehlung aus dem Jahr 2003 wurde aufgrund des Gutachtens von Frau Prof. Langenfeld, Institut für öffentliches Recht der Universität Göttingen, überarbeitet, da in dem Gutachten aufgezeigt wurde, dass die bestehenden schulrechtlichen Regelungen für Legastheniker verfassungswidrig sind.

Hier finden Sie die neue KMK-Empfehlung:

Leider stellt die neue Empfehlung keine Verbesserung dar. Folgende Punkte sieht der BVL kritisch:

BVL-Stellungnahme zu den KMK-Grundsätzen

Stellungnahme des BVL zur neuen KMK-Empfehlung "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen"

Einführung

Im Dezember 2007 wurde die neue KMK-Empfehlung "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen" veröffentlicht. Nach eingehender Prüfung der Ausführungen sieht der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) einen akuten Handlungsbedarf, diese Empfehlung an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen. Die vorliegenden Grundsätze führen dazu, dass die Störungsbilder der Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) und Rechenstörung (Dyskalkulie) zu wenig Beachtung in unserem Schulsystem finden. Diese unzureichende Beachtung führt bereits heute dazu, dass über 40 % der betroffenen Schülerinnen und Schüler psychosomatische Störungen entwickeln, die die gesamte Entwicklung des Kindes bis ins Erwachsenenalter beeinträchtigen. Der Druck, der auf den betroffenen Schülerinnen und Schülern lastet, führt oftmals in eine seelische Behinderung, die bei einigen Kindern eine kostspielige Eingliederungshilfe nach sich zieht. Es liegt in der Verantwortung der Bildungspolitik und der Schulen dafür Sorge zu tragen, dass sich Schülerinnen und Schüler altersgerecht entwickeln, begabungsadäquat beschult werden, als gefestigte junge Menschen unser Schulsystem verlassen und eine begabungsgemäße berufliche Ausbildung beginnen können.

Hier finden Sie die komplette Stellungnahme

Schulrechtliche Regelungen in den Ländern

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