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Was tun beim Verdacht auf Legasthenie?

Als Laie kann man nicht eindeutig erkennen, ob ein Kind/Jugendlicher/Erwachsener eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung hat. Bei Anzeichen einer Legasthenie daher eine medizinische Fachdiagnostik durchgeführt werden.

Legasthenie diagnostizieren

Eine genaue Abklärung der Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten im Rahmen einer umfangreichen Diagnostik ist wichtig. Nur so kann mit geeigneten Maßnahmen, wie individuellem Förderunterricht, Nachteilsausgleich in der Schule sowie einer ganzheitlichen, außerschulischen Förderung angemessen reagiert werden. Im Vorfeld der Diagnose empfehlen wir daher auch die enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten: Eltern, Schule und Lehrkräften.

Wer diagnostiziert?

Die medizinische Diagnose einer Lese-/Rechtschreibstörung wird bei Kindern und Jugendlichen durch Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder von Kinder- und Jugendpsychotherapeuten gestellt. Weiterhin können psychologische Psychotherapeuten das Testverfahren durchführen.

Bei Erwachsenen dürfen Psychiater oder psychologische Psychotherapeut eine medizinische Diagnostik vornehmen. Oft ist es allerdings nicht einfach, jemanden zu finden, der Erfahrung auf dem Gebiet hat und bereit ist, eine Diagnose durchzuführen.

Ein Vater berichtet

"... Eine Woche später hatte ich Termin beim Psychologen, da er mit mir das Ergebnis der Tests besprechen wollte. Innerlich hoffte ich: „Hoffentlich ist der Bengel Legastheniker! Das würde ja so vieles erklären!“ Dann das Gespräch. Der Mann sprach über den Rechtschreibtest, wie er ablief, über PR-Werte, über die Skala der PR-Werte. War mir doch alles ziemlich unwichtig! Ich fragte nach: „Ist K. denn Legastheniker?“ „Ja!“ Mehr hörte ich erst mal nicht, dachte nur „Gott sei Dank!“

Ich begann, mich intensiv mit der Legasthenie zu beschäftigen, nahm die telefonische Beratung beim Bundesverband in Anspruch, ebenso des Landesverbandes. Meine Beitrittserklärung zum BVL hatte ich recht schnell nach Bekanntwerden von K.s Legasthenie eingereicht. In der Mitgliederzeitschrift fand ich enorm viele Hinweise und Erkenntnisse. … Ich fühlte mich gewappnet, mit meinem Sohn zusammen zu kämpfen."

F., Vater eines Sohnes mit Legasthenie

S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit LRS

  • Was ist das?

    Die S3-Leitlinie bietet klare und fachübergreifende Richtlinien für die Diagnostik und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung. Ziel ist es, eine wissenschaftlich fundierte, einheitliche Diagnostik und Förderung zu ermöglichen. Neben Informationen zu Diagnostik und Förderung geht sie zusätzlich auch auf das wichtige Thema Komorbiditäten (Begleiterkrankungen) ein.
  • Für wen?

    Die Leitlinie soll allen Berufsgruppen, die an der Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit LRS beteiligt sind, als Entscheidungsgrundlage dienen und somit eine adäquate Versorgung gewährleisten. Zudem kann die Leitlinie auch von Kindern und Jugendlichen mit LRS sowie deren Angehörige als verlässliche Informationsgrundlage genutzt werden.

Die Leitlinie "Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung" wird aktuell revidiert. Die Überarbeitung wird voraussichtlich Ende 2023  abgeschlossen sein.

Unser Informationsfilm Diagnose Legasthenie bietet weitere Erläuterungen.

Was wird getestet?

Für die Diagnose muss die Leseleistung und/oder Rechtschreibleistung  deutlich unter dem Stand liegen, der für das Alter, die Klassenstufe oder die Intelligenz zu erwarten ist.

Bei der Diagnostik werden dann u. a. folgende Kriterien miteinbezogen:

  • Schulleistungen und Lernstand
  • Gesamtentwicklung und Folgeprobleme
  • Rahmenbedingungen/ äußere Faktoren

Eine Auflistung von Testverfahren, die dem höchsten wissenschaftlichen und methodischem Standard entsprechen, haben wir für Sie zusammengestellt. 

Weitere Informationen zur Diagnostik können Sie unserem BVL-Ratgeber "Legasthenie erkennen und verstehen" sowie unserem Elternratgeber Legasthenie entnehmen.

Gerne können Sie sich auch an unser BVL-Beratungstelefon (Tel. 0228 / 38 75 50 54) oder die Ansprechpartner unserer Landesverbände wenden.

Zu Diagnosevorgaben zur Vorlage bei Prüfungskommissionen zum Nachteilsausgleich bei spezifischer Lernstörung des Lesens, der schriftlichen Kommunikation und Mathematik für Betroffene mit Muttersprache Englisch und Wohnort in Deutschland hat  Dr. rer. nat. M. C. Tiffin-Richards Informationen in deutscher und englischer Sprache zusammengestellt.