http://www.legasthenie-sachsen.de
| Vorsitzende: |
Anke Schneider de Mena Kipsdorfer Str. 151b 01279 Dresden Tel. 0351/2882904 info@legasthenie-sachsen.de |
| 2. Vorsitzender: |
Dr. Sven Lychatz Tel. 0341/4685703 info@legasthenie-sachsen.de |
Rechte legasthener Schülerinnen und Schüler in Sachsen, Stand Juli 2006
Fundstelle
http://www.sachsen-macht-schule.de/recht/gesetze_s.html
§ 35 a SchulG
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(1) Die Ausgestaltung des Unterrichts und anderer schulischer Veranstaltungen orientiert sich an den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Schüler. Dabei ist insbesondere Teilleistungsschwächen Rechnung zu tragen.
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Stand: 19.07.2001)
http://www.sachsen-macht-schule.de/schule/download/download_smk/handlungsorientierung_lrs.pdf
Wesentliche Regelungen:
- Begriff: Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) (4)
- Diagnostik der LRS in einem speziellen Verfahren (5.1.2)
- Grundschule: Aussetzung der Benotung der Rechtschreibung auf Antrag der Eltern (5.1.4) - Entscheidung der Klassenkonferenz (5.1.4)
- Mittelschule: Ermessen des Lehrers (5.2.3)
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- Zeitzuschlag
- Zusätzliche Hilfsmittel
- Im Einzelfall: angepasste Aufgaben
- Zeitlich befristete Aussetzung der Benotung der Rechtschreibung in Deutsch und Fremdsprachen (5.2.4)-Entscheidung der Klassenkonferenz – Bindung an Fördermaßnahmen
- Zeugnisvermerk
- Regelung der Abschlüsse bleibt unberührt (5.2.4)
- Gymnasium
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- Anwendung der VV nur in Klassen 5 und 6 (5.3)
- Keine Anwendung in Oberstufe und Abitur (5.3)

