http://www.legasthenie-rlp.de/
| Vorsitzende: |
Renate Jarosch Gutenbergstr. 5 56179 Vallendar Tel. 0261/62458 |
Rechte legasthener Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz, Stand Juli 2006
Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen in der Grundschule v. 30. 8. 1993
http://rlpvv.juris.de/rlpvv/VVRP-223271-MBK-19930830-SF.htm
Wesentliche Regelungen
- Allgemeine Regelung für alle Kinder mit Schwierigkeiten
- Leistungsbeurteilung kann verbal beschrieben werden (4.2)
Wesentliche Regelungen
- Schriftliche Bewertung der Rechtschreibung und Zeichensetzung, aber kein Einfließen in die Note (2.1)
- Rechtschreibung kann verbal bewertet werden bei Schülern mit besonderen Lernstörungen im Bereich Rechtschreiben (2.2)
- In der Regel nur bis Ende der Orientierungsstufe Nicht-Bewertung der Rechschreibung (2.2)
- Klasse 7 – 10: Im Fach Deutsch Bewertung der Rechtschreibung, bei besonders schwachen Leistungen Herabsetzung der Note um eine ganze Note (3)
Keine Regelung für Sek. II

