- Ist die durchgeführte Förderung oder Behandlung wirksam?
- Ist die Person die die Förderung oder Behandlung durchführt, für diese Tätigkeit qualifiziert?
- Wo finden Sie einen Therapeuten?
- Was kostet eine Therapiestunde und wer finanziert die Therapie?
Die Förderung und Behandlung von Kindern mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie wird größtenteils durch private Anbieter in Praxen oder Instituten durchgeführt. Die Förderung in der Schule umfasst häufig nur einen Gruppenunterricht oder Binnendifferenzierung, die selten den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Kinder gerecht werden.
Ist die durchgeführte Förderung oder Behandlung wirksam?
Für die überwiegende Zahl der Förderungen und Behandlungen ist dies leider unklar bzw. nicht beantwortet, da bisher nur sehr wenige Wirksamkeitsüberprüfungen durchgeführt wurden. Trotzdem sollte gefordert werden, dass nur Methoden zur Förderung und Behandlung herangezogen werden, die wirksam sind und für die dieser Wirksamkeitsnachweis erbracht wurde. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Bericht von einzelnen, erfolgreichen Förderungen und Behandlungen hierfür nicht ausreicht. Wichtig ist auch, ob die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler, die Förderung als effektive Verbesserung seiner Situation und als individuelle Hilfe empfindet und akzeptiert.
Ist die Person, die die Förderung oder Behandlung durchführt, für diese Tätigkeit qualifiziert?
Dieser Bereich ist nicht geregelt, auch wenn Phantasietitel wie "anerkannter Legasthenietherapeut" etc. zunächst eine Seriosität annehmen lassen. Es gibt jedoch keine durch eine Ausbildungs- oder Weiterbildungsordnung geschützte Berufs- oder Zusatzqualifikation für den Bereich Förderung und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Legasthenie. Auch die Annahme, dass Lehrer durch ihre Ausbildung ausreichend für diese Tätigkeit ausgebildet sind wird durch die Realität nicht bestätigt. Leider erfolgt im Bereich der universitären Ausbildung keine ausreichende Wissensvermittlung über die Legasthenie und deren Bedingungsgefüge. Auch wenn einige Universitäten dazu übergegangen sind, Seminare anzubieten, ist die Teilnahme für die Studierenden optional und nicht zwingend vorgeschrieben.
Der BVL hat einen Standard entwickelt, der sicherstellen soll, dass mehr Qualität und Transparenz in der Weiterbildung für Legasthenie-Therapeuten geschaffen wird. Ausbildungseinrichtungen können sich von einem Zertifizierungsteam des BVL überprüfen lassen und erhalten bei Erfüllung der Anforderungen das BVL-Zertifikat. Teilnehmer, die erfolgreich an einer Ausbildung in einer zertifizierten Einrichtung teilgenommen haben, erhalten den Titel "Dyslexietherapeut nach BVL". Im Dezember 2005 konnte die erste Facheinrichtung, die Therapeuten ausbildet, zertifiziert werden. Seit 2006 sind die ersten "Dyslexietherapeuten nach BVL" auf dem Therapie-Markt zu finden. Mehr dazu finden Sie auch auf der Seite "Zertifizierung".
Wo finden Sie einen Therapeuten?
Bitte wenden Sie sich für regionale Fragen an unsere Leiter der Elterngruppen. Dies sind zumeist ehrenamtlich arbeitende betroffene Eltern, die Ihnen gerne weiterhelfen. Die Adressen vor Ort erhalten Sie über die Landesverbände oder über die Auflistung der „zertifizierten Therapeuten“.
Was kostet eine Therapiestunde und wer finanziert die Therapie?
Die Therapiekosten gestalten sich sehr unterschiedlich und sind z.T. auch von regionalen Gegebenheiten abhängig. Es empfiehlt sich daher, Kontakt zu den Ansprechpartnern in den Landesverbänden aufzunehmen. Die Kosten für eine Therapie müssen Eltern selbst tragen.
Nur in bestimmten Fällen kommt es zu einer Kostenübernahme nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Der Anspruch auf sogenannte Eingliederungshilfe beruht auf § 35a SGB VIII:
(1) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
- ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
- daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Eine Kurzinformation zur Finanzierung von Therapien erhalten Sie hier. Weiterführende Informationen gibt es im Ratgeber, den Sie als Mitglied kostenlos im Mitgliederbereich finden. Nicht-Mitglieder können den Ratgeber als Informationsmaterial bestellen.
Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied im "Ratgeber zur Finanzierung außerschulischer Hilfen und Therapien bei Legasthenie und Dyskalkulie" im Mitgliederbereich.

